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Frage von Hans R. •

Frage an Monika Grütters von Hans R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Grütters,
3,56 Euro verdienen die Zimmermädchen des Gebäudereiniger B+K 3,56 Euro laut Spiegel Online http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,630324,00.html.
Finden sie diesen Lohn gerecht? Wenn nein, sollte man nicht in solchen Fällen diese Leute enteignen und denen einen Berufsverbot aussprechen, auch vor dem Hintergrund, dass die Inhaber dieser Firma Wiederholungstäter sind?

Mit freundlichen Grüßen
Hans Richter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Richter,

natürlich halte ich solches Lohndumping nicht für gerecht. Wer Vollzeit arbeitet, soll von seinem Einkommen leben können. In dem von Ihnen erwähnten Artikel des Spiegels wird auch darauf hingewiesen, dass die Beschäftigten im Bereich der Gebäudereinigung bereits 2006 in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen worden sind, damit sollte die dort festgelegte Mindestentlohnung auch für die Angestellten dieser Firma gelten. Die Firma zahlt den festgelegten Mindesttarif nicht, weil sie den Zimmermädchen keine überwiegende Reinigungstätigkeit zugesteht. Es wäre sicher angezeigt, zu überprüfen, inwiefern dies tatsächlich den Tatsachen entspricht. Hierfür sind allerdings die rechtsstaatlichen Einrichtungen zuständig, genauso wie für die Strafbemessung. Ich bin allerdings der Meinung, dass extreme Strafen wie Enteignungen oder Berufsverbote nur in wirklichen Ausnahmefällen gerechtfertigt sein können und unser Rechtsstaat eine Fülle anderer Sanktionsmöglichkeiten bietet, die der Gerechtigkeit ebenfalls genüge tun können.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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