Fragen und Antworten
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Das Hamburgische Grundsteuergesetz verfolgt für die Frage der Lastenverteilung im Bereich der Grundsteuer B das Prinzip der Äquivalenz.
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Nach Auskunft der zuständigen Behörde, die vor Eröffnung eines Verfahrens anzuhören wäre, bestehen derzeit keine Erkenntnisse über eine etwaige laufende behilferechtliche Prüfung
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Die nach der Steuerschätzung sich zukünftig ergebenden Mehreinnahmen haben nichts mit der Änderung der Grundsteuer zu tun. Die neue Grundsteuer in Hamburg wird aufkommensneutral ausgestaltet werden. Die Ausgestaltung der Hebesätze wird so erfolgen, dass insgesamt die Einnahmen auf dem bisherigen Niveau bleiben.
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Die Situation am Hauptbahnhof und am ZOB und deren Umgebung muss dringend verbessert werden. Deshalb steht der Bereich rund um den Hauptbahnhof und den ZOB seit einiger Zeit in besonderem polizeilichen Fokus. Es wurden bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt.