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Milan Pein
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Frage von Friedrich W. •

Warum zahlt man nach dem neuen Grundsteuermodell pro Quadratmeter Grund und Boden in normaler Wohnlage die gleiche Steuer wie in guter Wohnlage?

Guten Tag Herr Pein,

Hamburg weist zurecht darauf hin, dass die Wohnlage bei der Grundsteuer mit berücksichtigt wird. Die trifft jedoch nur auf die reine Wohnfläche zu, nicht auf die Fläche von Grund und Boden. Das führt dazu, dass man für einen Quadratmeter Gartenfläche an der Elbchaussee den gleichen Betrag zahlt wie in der Mendelstraße in Lohbrügge. Vergleichbar sind jedoch diese Flächen nicht, da sich die Wohnlage auch und gerade auf die Qualität unbebauter Flächen wie die Gärten auswirkt. Sehen Sie hier nicht auch einen Nachbesserungsbedarf, um diese Ungerechtigkeit auszugleichen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Das Hamburgische Grundsteuergesetz verfolgt für die Frage der Lastenverteilung im Bereich der Grundsteuer B das Prinzip der Äquivalenz. Belastungsgrund für die Steuer ist die Teilhabe an der öffentlichen Infrastruktur, soweit diese nicht durch Gebühren und Beiträge abgegolten ist. Letztlich kommen alle Verbesserungen der öffentlichen Infrastruktur allen Grundstücken zugute. Im Sinne des Äquivalenzprinzips dient Fläche als Anknüpfungspunkt und Maßstab der Lastenverteilung innerhalb der Kommune, da dem einzelnen Grundstückseigentümer in der Regel umso mehr Aufwand für bestimmte öffentliche Leistungen seiner Kommune zugeordnet werden kann, desto mehr Grundstücks- und Gebäudefläche er in Anspruch nimmt. Im bewusst einfach und transparent gehaltenen Hamburgischen Grundsteuergesetz wurde grundsätzlich Abstand davon genommen, verschiedene Arten von Grund und Boden, aber auch Wohn- oder Nutzflächen differenzierter zu erfassen. Es wäre auch fraglich nach welchem, dem Äquivalenzgedanken tragenden Maßstäben dies hätte geschehen sollen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Grund und Boden sowie Gebäudeflächen. Boden wird mit 4 Cent bewertet, Gebäudeflächen mit 50 Cent. Wohnflächen werden mit einer reduzierten Grundsteuermesszahl von 70 % und Nutzflächen von 87 % bewertet. Weitere Ermäßigungen gelten nur für Gebäudeflächen. Boden ist vielfältig und umfasst Gärten, Parks, Wege, Straßen und Gewerbeflächen. Daher gibt es keine vergleichbare Zuordnung zu Wohnlagen wie bei Wohnflächen.

Die ermäßigte Grundsteuermesszahl für Wohnflächen fördert bezahlbaren Wohnraum und gilt nur für Flächen, die uneingeschränkt zu Wohnzwecken geeignet sind. Grünflächen beeinflussen die Wohnlagenbewertung positiv, was zu einer höheren Grundsteuermesszahl für Wohnflächen führen kann.

Ich sehe daher keinen Nachbesserungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Milan Pein 

 

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