Missbilligung der Verletzung des Bannkreises während der AfD-Fraktionssitzung

Der Antrag der AfD-Fraktion fordert eine parlamentarische Missbilligung der Verletzung des Bannkreises um die Hamburger Bürgerschaft. Um die Arbeitsfähigkeit und Unabhängigkeit der Bürgerschaft zu schützen, sind öffentliche Versammlungen und Demonstrationen innerhalb des Bannkreises, der 350 Meter um das Rathaus herum verläuft, verboten. Die AfD-Fraktion zeigt zwei Störungen dieser Regelung am 21. Dezember 2023 und 19. Januar 2024 an. 

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit 106 Neinstimmen zu fünf Jastimmen bei keinen Enthaltungen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
5
Dagegen gestimmt
87
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 123 Abgeordneten.