Sehen Sie bei Herrn Armi einen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit der Neuvergabe der Werberechte – und können Sie garantieren, dass er sich an parteiinterne Absprachen fals es die gibt, hält?
Herr Armi ist über die SPD in die Hamburgische Bürgerschaft eingezogen – nach einem auffällig werbeintensiven Wahlkampf, bei dem der Verdacht besteht, dass sein Arbeitgeber, die Ströer SE & Co. KGaA, ihn durch Medialeistungen direkt oder indirekt unterstützt hat. Als Leiter Kommunales & Stadtentwicklung Nord ist Herr Armi bei Ströer für Themen zuständig, die direkt mit Stadtentwicklung und Außenwerbung zusammenhängen. Die anstehende Neuvergabe der städtischen Werberechte ab 2027 betrifft ein Vertragsvolumen in dreistelliger Millionenhöhe. Als erfahrener Haushaltspolitiker und ehemaliger Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses: Sehen Sie hier einen strukturellen Interessenkonflikt? Sollte Herr Armi aus Gründen der Transparenz von allen Verfahren dazu ausgeschlossen werden? Und können Sie ausschließen, dass er informell Einfluss nimmt oder parteiinterne Absprachen unterläuft?

Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die 45 Abgeordneten der SPD-Fraktion Hamburg bringen die unterschiedlichsten persönlichen und beruflichen Hintergründe in ihre parlamentarische Arbeit ein. Die daraus erwachsenen verschiedensten Sichtweisen bereichern die Meinungsbildung der Fraktion und führen am Ende zu einer Politik, die alle Menschen in Hamburg im Blick hat. Die Hamburgische Landesverfassung legt in Artikel 7 Abs. 1 fest, dass die Abgeordneten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Herrn Armi. In der Hamburgischen Bürgerschaft existiert jedoch die übliche parlamentarische Praxis, dass sich Abgeordnete in Abstimmungen enthalten, wenn eine mögliche persönliche Befangenheit – etwa aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit neben dem Mandat – nicht ausgeschlossen werden kann. Dies gilt für alle Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaf, also selbstverständlich auch für die Abgeordneten der SPD-Fraktion Hamburg.
Zusätzlich möchte ich Sie noch auf § 26 HmbAbgG und die dort verorteten Regelungen für Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft aufmerksam machen.
Mit freundlichen Grüßen
Milan Pein