Nicht die Ukraine, nicht die Nato, sondern allein der russische Präsident trägt die Verantwortung für diesen Krieg.
Nach dem völkerstrafrechtlichen Weltrechtsprinzip können Kriegsverbrechen auch dann hier in Deutschland verfolgt werden, wenn es keinen Bezug zu Deutschland gibt – wenn also weder Täter noch Opfer Deutsche sind und auch der Tatort im Ausland liegt.
Bereits seit Oktober 2020 hat die Europäische Union im Zusammenhang mit der Lage in Belarus fünf Pakete von Sanktionen gegen Personen und Organisationen angenommen.
Wir müssen auch weiterhin alles dafür tun, dass die Ukraine befähigt, sich selbst und unsere demokratischen Werte verteidigen zu können.
Das Recht auf freie Bündniswahl, auf das Bundeskanzler Scholz zurecht verwiesen hat, unterstütze auch ich aus voller Überzeugung.
Das richtige Gremium dafür ist aus meiner Sicht allerdings kein Untersuchungsausschuss, sondern eine so genannte Enquete-Kommission.