
Die Verlustverrechnung ist weiter möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß.
Foto: Michael Farkas
Die Verlustverrechnung ist weiter möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß.
Der ukrainische Verteidigungskampf und die militärische Unterstützung für ein angegriffenes Land stehen fest mit beiden Füßen auf dem Boden des Völkerrechts.
Die humanitäre Lage der afghanischen Geflüchteten in Pakistan und in der afghanischen Grenzregion ist katastrophal.
Es ist richtig, dass die Bundesregierung auch mit schwierigen Partnern wie Katar, die über belastbare Gesprächskanäle zur Hamas verfügen, im Austausch bleibt.
Für die Verantwortung gegenüber Israel gibt es naturgemäß keine Rechtsgrundlage. Aber dieses politische Bekenntnis genießt über die Fraktionen hinweg eine überwältigende Unterstützung im Deutschen Bundestag.
Leider haben weder Syrien noch Nordkorea die Gerichtsbarkeit des IStGH anerkannt und somit kann das Gericht nicht gegen Kim Jong-Un oder gegen Baschar al-Assad ermitteln.