Was hat die Bundesregierung versucht, um die Abschiebung von Afghanen aus Pakistan zu verhindern?
Sehr geehrter Herr Roth,
Afghanistan ist wohl für niemanden ein zumutbarer Aufenthaltsort. Seit Wochen wissen wir, dass die pakistanische Regierung Millionen afghanischer Schutzsuchender nach Afghanistan ausweisen möchte. Mittlerweile sind teilweise Fakten geschaffen. Ich habe in den Medien in den vergangenen Jahren nichts davon mitbekommen, dass Pakistan internationale Unterstützung bei der Aufnahme und Eingliederung von Schutzsuchenden aus Afghanistan erhalten hätte - deshalb möchte ich die pakistanische Regierung nicht dafür verurteilen. Ich denke aber, dass mit entsprechenden wirtschaftlichen und politischen Anreizen Aufnahmeländer gefunden werden könnten. Natürlich könnte auch Deutschland einige aufnehmen. Was hat die Bundesregierung, was haben Deutschland und die EU versucht, um Aufnahmeländer für diese Schutzsuchenden zu finden und ihnen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen, vor allem den Frauen? Warum war das bisher nicht erfolgreich? Und wie soll es jetzt weitergehen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die humanitäre Lage der afghanischen Geflüchteten in Pakistan und in der afghanischen Grenzregion ist katastrophal. Bereits 300.000 Afghaninnen und Afghanen sollen das Land verlassen haben. Bis zu 1,7 Millionen Afghaninnen und Afghanen sind insgesamt von Abschiebungen bedroht. Die Bundesregierung hat daher dem UNHCR für humanitäre Hilfe in Afghanistan und Nachbarländern 20 Millionen Euro in Aussicht gestellt.
Viele der von Abschiebung bedrohten Menschen sind vor den Taliban geflohen, weil sie sich für Frauen und Menschenrechte eingesetzt haben, Journalistinnen und Journalisten sind oder ehemalige Mitglieder der afghanischen Regierung. Mindestens 600 dieser Menschen sind Teil des Bundesaufnahmeprograms für Afghanistan und durchlaufen zurzeit ein Visumverfahren. Nur eine kleine Zahl konnte jedoch bisher nach Deutschland ausreisen, weil die Verfahren zu langsam und bürokratisch sind. Die pakistanischen Behörden haben der Bundesregierung versichert, dass die Personen, die für das Bundesaufnahmeprogramm vorgesehen sind, von den Ausweisungen ausgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth