
(...) Die Abschaffung der (Erst-)Studiengebühr soll lediglich wieder zu dem verfassungsmäßigen Grundsatz führen, der besagt, dass der Zugang zu einer Schule (und hierzu gehören natürlich auch die Hochschulen) unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Stellung der Eltern gewährleistet sein muss. Nur durch die Abschaffung der Studiengebühr wird für eine Gleichbehandlung aller gesorgt. (...)