Frage an Michael Linke von Siegfried L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
wie ist deine politisch vorstellung von mehr bürgerbeteiligung oder soll diese gänzlich abgeschafft werden?
Sehr geehrter Herr Linke,
die Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung sind in Art. 7 Abs. 2 der
Bayerischen Verfassung geregelt. Demzufolge bestehen derzeit folgende
Beteiligungsmöglichkeiten:
- Wahlrecht
- Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
- Volksbegehren/Volksentscheid
Das Wahlrecht ist meines Erachtens sowohl hinsichtlich des aktiven, als
auch des passiven Wahlrechts umfassend und sachgerecht geregelt, so dass
diesbezüglich derzeit keine Änderungen notwendig sind.
Bürgerbegehren/Bürgerentscheide stellen die Möglichkeit von
Gemeindebürgern dar, über Fragen des eigenen Wirkungskreises der
Gemeinde eine bürgergetragene Entscheidung herbeizuführen und ist in
Art. 18a der Gemeindeordnung (GO) geregelt. Meiner Ansicht nach stellt
dies eine völlig ausreichende Möglichkeit der Bürgerbeteiligung dar, da
die Entscheidungen eigentlich von dem ohnehin demokratisch gewählten
Parlament (Gemeinde-/Stadtrat) getroffen werden. Eine darüber
hinausgehende Beteiligung der Bürger halte ich deshalb für nicht
notwendig und auch nicht praktikabel, da ansonsten die parlamentarische
Arbeit zu vielen Eingriffen ausgesetzt wäre. Eine gänzliche Abschaffung
einer Bürgerbeteiligung halte ich allerdings auch nicht für
erforderlich, da dadurch zumindest eine geringe Restkontrolle beim
Bürger verbleibt.
Volksbegehren/Volksentscheide sind in Art. 74 der bayerischen Verfassung
geregelt und stellen die Möglichkeit der Staatsbürger dar, an
Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken. Auch diesbezüglich gilt für mich das
bereits oben Gesagte, so dass ich auch in diesem Bereich keine
Ausweitung der Möglichkeiten befürworte.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Linke