
(...) Allerdings teilt es sich die gesetzgebende Funktion mit dem Rat der EU (auch „Ministerrat“), welcher als Vertreter nationaler Interessen im Auftrag der Regierungen der Mitgliedsstaaten fungiert und auch exekutive Kompetenzen innehat. Daneben kommt der Volkswille nur sehr mittelbar im Europäischen Rat zum Ausdruck: dieser besteht aus den, in Deutschland indirekt, gewählten Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dieses Demokratiedefizit unter anderem durch die Möglichkeit von Volksbegehren auf europäischer Ebene zu mindern, außerdem sollen die Entscheidungen des Ministerrates transparenter gemacht werden. (...)