Frage an Michael Kretschmer von Ulrich I. bezüglich Recht
Guten Tag Hr. Kretschmer,
in Ihrer Nebenfunktion als Generalsekretär der Sächsischen Union sitzen Sie ja quasi `im Auge des Tornados´ , was die aktuelle Berichterstattung über Netzwerke organisierter Kriminalität in Sachsen anbelangt. Als ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Leipzig und zukünftiger `Rückkehrsachse´ bin ich allerdings ein wenig überrascht, dass die Sächsische CDU und SPD von dem Vorhandensein Organisierter Kriminaliät im Freistaat überrascht sind:
1. Der ehemalige Justiz- und Innenminister de Maiziere hat eingeräumt, schon seit Jahren über die Inhalte der entsprechenden Verfassungsschutzakten informiert gewesen zu sein, ohne die parlamentarische Kontrollkommission darüber pflichtgemäß in Kenntnis gesetzt zu haben.
2. Ich selber habe die Fraktionen des Deutschen Bundestages im Jahre 2003 über entsprechende Netzwerke organisierter Kriminalität im Umfeld der Leipziger Verwaltung (Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung) im Rahmen einer eingereichten Petition informiert, ohne eine adaequate Antwort auf diese Hinweise erhalten zu haben. Immerhin bin ich 2002 von einem damaligen Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes persönlich und direkt bedroht worden, nachdem ich eine Zeugenaussage vor der Staatsanwaltschaft in einem Strafrechtsverfahren (bfb - Leipzig) gemacht habe.
Ich verstehe einfach nicht, warum jetzt viele Landes- und Bundespolitiker aus Sachsen so tun, als wenn sie keine Kenntnis über die OK in Sachsen, insbesondere in Leipzig gehabt hätten. Diese erschreckenden Sachverhalte sind vielen aufmerksamen Bürgern im Freistaat bekannt und das LKA Sachsen hatte hinreichend belastendes Material gegen betroffene Leipziger Kommunalpolitiker und Amtsträger zusammengetragen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat jedoch alle Verfahren gegen SPD und CDU Mandatsträger eingestellt. Ich weiss einfach nicht warum ....
Sehr geehrter Herr Ingenlath.
Die CDU hat im Jahr 2002 im Sächsischen Landtag gegen die Stimmen der Opposition erreicht, dass der Verfassungsschutz auch mit der Beobachtung der Organisierten Kriminalität beauftragt wird. In diesem Zusammenhang hat das Amt Untersuchungen auch im Raum Leipzig und in den jetzt zum Teil in der Presse erwähnten Fällen angestellt. Durch eine Klage der PDS hat das Sächsische Verfassungsgericht klargestellt, dass der Verfassungsschutz nur tätig werden darf, wenn die freiheitlich demokratische Grundordnung in Gefahr ist. D.h. nicht bei jeder Form von Kriminalität hat der Verfassungsschutz das Recht einzugreifen. Durch dieses Urteil entstand erheblicher Klärungsbedarf, ob die vom Verfassungsschutz bearbeiteten Fälle unter das Verbot fallen oder nicht. Da wir als Union an einem umfangreichen Kompetenzkatalog des Verfassungsschutzes interessiert waren und sind, haben wir uns auch für eine Übergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft eingesetzt.
Ich will es noch einmal deutlich machen. Die Union hat die Kompetenz des Verfassungsschutzes gegen den Willen der Opposition im Sächsischen Landtag ausgedehnt. Nur dadurch sind die gewonnenen Erkenntnisse überhaupt vorhanden. Wir haben uns für eine Übergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft eingesetzt und uns damit gegen die Bedenken des Datenschutzbeauftragten durchgesetzt.
Bundesminister de Maiziere hat deutlich gemacht, dass er von einer Information der PKK abgesehen hat, da die Erkenntnisdichte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ausreichend war.
In den kommenden Wochen werden die Unterlagen von der Staatsanwaltschaft ausgewertet. Wir wollen, dass im Falle von kriminellen Handlungen mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen wird
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer, MdB