Sehr geehrter Herr Sieber,
Sehr geehrte Frau Bußmann,
(...) Die Vorschläge der Opposition waren nicht geeignet, die Vorschriften der Abgeordnetenbestechung über § 108e StGB hinaus so zu konzipieren, dass sie einerseits in strafrechtlich hinreichend bestimmter Weise (Art. 103 Abs. (...)
(...) In dem Video ist die Tötung eines Menschen zu sehen. Tötung ist der stärkste Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen und verletzt die menschliche Würde in höchstem Maße. Videos, die ein Zuschauen ermöglichen, sind daher menschenverachtend. (...)
(...) Meine Äußerung hat sich nicht in erster Linie auf ein juristisches Verbot bezogen. Ich bin allerdings der Meinung, dass sich auch die öffentliche Berichterstattung, durch wen auch immer sie stattfindet, an moralische Grenzen halten muss. Diese Grenzen werden immer dann überschritten, wenn die Verletzung der körperlichen Integrität von Menschen dargestellt wird. (...)