(...) Die kürzere Schutzdauer im Patentrecht basiert auf der Annahme, dass die Erfindungsidee geistiges Gemeingut darstellt und im Zuge normaler technischer Entwicklung über kurz oder lang auch von anderen aufgefunden werden würde, wie z.B. das von iPhone und iPad bekannte "Wischen" und die dahinter stehenden technischen Abläufe. Mit der ausschließlichen rechtlichen Zuordnung via Patent soll der Erfinder zwar einen mittelfristigen Wettbewerbsvorteil (max. (...)
(...) Mit dem Leistungsschutzrecht sollten Presseverlage vor einem unlauteren Ausbeuten ihrer Leistung durch z.B. Suchmaschinen oder Aggregatoren geschützt werden. Es ist unbestritten, dass verlegerische Leistungen Zeit und Geld kosten und dass der Wert journalistischer Beiträge und der freien Presse auch im Internetzeitalter Bestand haben sollte. (...)
(...) Die Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen leisten eine sehr gute Arbeit und sind damit die tragende Säule für unser ausgezeichnetes sächsische Bildungssystem. (...) Die Lehrerinnen und LLehrerinnen und Lehrerhsen sind Tarifbeschäftige. (...)
(...) Gegen eine weitere Differenzierung zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften habe ich nichts einzuwenden. Peer Steinbrück selbst hat sich allerdings über viele Jahre hinweg gegen eine konsequente Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften gesperrt. Die Hü und Hott-Taktik von Steinbrück ist unglaubwürdig. (...)