![Michael Kießling Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/foto-mdb-kiesslingoliver-gruner.jpg?itok=z-AZHm4w)
(...) Obwohl die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt, folgt aus der Vorgabe, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG). Der Eingriff ist jedoch durch die damit verfolgten öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. (...)