Frage an Michael Kießling von Ortwin G. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Kießling,
ich habe eine Frage an Sie, als den Bundestagsabgeordneten für meinen Wahlkreis: Was unternehmen Sie bzw. die CSU-Fraktion, um das Ziel zu erreichen, die Größe des Bundestages wieder auf die Normalgröße von 598 Abgeordneten zurückzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
O. G.
Sehr geehrter Herr Gentz,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Wahlrechtsreform. Sehr gerne beantworte ich Ihnen ihre Anfrage und zeige auf, wofür wir als CSU im Bundestag stehen und wie wir die Größe des Deutschen Bundestages in Zukunft begrenzen wollen.
Dazu haben wir einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der im Wesentlichen auf zwei Säulen steht:
1. Wir wollen ein arbeitsfähiges Parlament. Dafür wollen wir die Größe des Deutschen Bundestags bei einer Größe von maximal 650 Abgeordneten deckeln. Um diese Höchstgrenze einzuhalten, schlagen wir vor, die Mandate bei jeder Partei entsprechend dem Wahlergebnis proportional herunterzurechnen.
2. Wir wollen ein bürgernahes Parlament. Deshalb wollen wir die 299 Wahlkreise, die es bisher gibt, beibehalten. Weniger Wahlkreise bedeuten im Ergebnis mehr Bürgerferne – und genau das müssen wir vermeiden. Wir brauchen Abgeordnete, die vor Ort präsent und für die Menschen ansprechbar sind.
Klar ist, dass die Zahl der Abgeordneten in den letzten Jahren immer weiter gestiegen, während die Anzahl der Wahlkreise gleichgeblieben ist. Bei der Wahl 2002 gab es bei 299 Wahlkreisen 603 Bundestagsabgeordnete. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 gab es immer noch 299 Wahlkreise, aber im Bundestag sitzen aktuell 709 Abgeordnete. Das zeigt: Die Wahlkreise sind nicht das Problem. Somit ist klar, dass die Reduzierung der Wahlkreise keine Garantie für ein kleineres Parlament. Wer den Bundestag wirklich begrenzen will, muss bei den Listenmandaten ansetzen und nicht bei den Wahlkreisen.
Wir müssen außerdem aufpassen, dass wir bei der Wahlrechtsreform demokratische Grundsätze wahren. Das gilt besonders für den Vorschlag, die Größe des Bundestages zu begrenzen, indem – nach der Wahl – gewählte Direktkandidaten nicht in den Bundestag einziehen und so einzelne Wahlkreise nicht in Berlin vertreten sind. Das grenzt an die Annullierung von Wahlen und ist mit unserem Demokratieverständnis nicht zu vereinbaren. Wer im Wahlkreis gewählt ist, muss auch in Berlin in den Bundestag einziehen.
Wir als CSU im Bundestag wollen ein Wahlrecht, bei dem die Größe des Bundestages eine klare Höchstgrenze hat und bei dem demokratische Grundsätze, Bürgernähe und Arbeitsfähigkeit vollumfänglich gewährleistet sind. Dafür setzen wir uns in Berlin ein.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling, MdB