Wie würden Sie regulierte Mieteinnahmen (Mietpreisbremse) gegen marktgemäß steigende Kosten für Instandhaltung ausgleichen, so dass private Vermieter einen Anreiz sehen, Wohnraum bereitzustellen?
Falls meine Information zutrifft, dann wird über die Hälfte der Mietwohnungen in Deutschland durch private Kleinvermieter bereitgestellt.
Diese Vermieter stellen fest, dass die Mieterträge seit vielen Jahren durch Mietpreisbremsen reguliert werden. Die Berechnungsbasis der Mietspiegel erstreckt sich immer weiter in die Vergangenheit. Das Land Berlin war kurz davor, einen Mietenstopp zu verhängen.
Demgegenüber unterliegen Aufwendungen für Instandhaltung und Verwaltung der ungekürzten Einwicklung eines freien Marktes.
Es gibt keine ausgewogene Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben bei Vermietung von Wohnraum. Die Folge ist Wohnraumverknappung wegen ausbleibendem Neubau bei weiter steigendem Bedarf.

Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich teile Ihre Einschätzung zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich Bauen und Wohnen und bin – wie auch Sie – der Meinung, dass Eingriffe in den freien Markt, wie z. B. die Mietpreisbremse, den Neubau und auch die Sanierungen mehr bremsen als fördern, was überdies die Wohnraumknappheit trotz des weiter steigenden Bedarfs verschärft. Für uns steht deshalb fest: Wir wollen keinen Bestand verwalten, sondern neuen schaffen. Und daher setzen wir als CSU auf andere Maßnahmen, um den Bau anzukurbeln und steigenden Mietpreisen entgegenzuwirken. Dabei sind für uns drei Schwerpunkte maßgebend:
1. Steuerliche Erleichterungen: Mit der Einführung einer dauerhaften degressiven Abschreibung für Mietwohnungen, einer Verbesserung der Sonderabschreibung für bezahlbaren Mietwohnraum sowie einer Steuerbegünstigung für selbstgenutzten Wohnraum wollen wir einen echten Impuls für Bauherrn und Bauwirtschaft geben.
2. Neuausrichtung der Förderprogramme: Wir streben als CSU eine Rückkehr zu einem verlässlichen Fördersystem an und planen, attraktive KfW-Programme aufzulegen. Diese Programme sollen Investitionszuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen anbieten, die sich an technologie- und materialoffenen Anforderungen und wieder am ökologisch und ökonomisch sinnvollen Neubaustandard EH 55 (bei Sanierungen EH 85) orientieren.
3. Baukostenmoratorium erlassen: Um dringend benötigte Investitionen in den Neubau und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum nicht auszubremsen, verzichten wir auf neue Regulierungen, die ohne nennenswerten Mehrwert die Baukosten erhöhen, stellen zudem Bestehende auf den Prüfstand und reduzieren wenn nötig. Denn nur so können wir das Bauen wieder erschwinglicher machen und zudem die Mietpreise bezahlbar halten.
Auch zu Ihrer Frage bezüglich des finanziellen Ausgleichs zwischen bestehenden Mietpreisen und erhöhten Kosten für die Instandhaltung haben wir eine klare Position:
Wir wollen hierbei durch eine Verbesserung der steuerlichen Förderung von Sanierungen entgegenwirken. Das heißt, dass energetische Sanierungen zukünftig bei der Einkommenssteuer besser berücksichtigt werden müssen. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Kosten für energetische Sanierungen von der Erbschaft- und Schenkungssteuer abzugsfähig gemacht werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling