(...) Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) bieten wir den Müttern und Familien mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erleichtern ihnen so die Entscheidung für ein Kind. Gleichwohl erweitern wir die Wahlmöglichkeiten junger Familien, denn letztendlich bleibt es eine Entscheidung der Eltern, ob sie einen Krippenplatz in Anspruch nehmen wollen oder nicht. (...)
(...) Zahl und Verlauf der Stufen wird unter Berücksichtigung dieses Zieles entwickelt. Der Tarif soll möglichst zum 1.1.2011 in Kraft treten.“ Im Koalitionsvertrag steht aber auch, dass „alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages […] unter Finanzierungsvorbehalt“ stehen. (...)
(...) bezüglich der Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle gilt das Verursacherprinzip. (...) Das Verursacherprinzip gilt ebenfalls für den Rückbau und die Stilllegung von Kernkraftwerken, sodass auch hier die Kosten durch den Betreiber getragen werden. (...)
(...) die Behauptung, die Bundeskanzlerin sei bereit, den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen, entzieht sich jeglicher Diskussionsgrundlage. Unser Grundgesetz folgt an zahlreichen Stellen, beispielsweise in Art. (...)
(...) ein „Linkstrend“ ist für mich nicht erkennbar. Vielmehr ist seit jeher auch das soziale Element kennzeichnend für die Union. (...)
(...) Die Bundeskanzlerin hat mehrfach auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wie das Abkommen seit dem „Lissabon-Vertrag“ heißt, hingewiesen. Der AEUV beinhaltet in Artikel 125 eine so genannte „No Bail Out“-Klausel gegen ein Herauskaufen strauchelnder Länder. Demnach ist ein EU-Staat nicht nur nicht verpflichtet, einem anderen unter die Arme zu greifen - er darf es nicht einmal. (...)