
(...) Der Bundestag hat als Gesetzgeber der repräsentativen Demokratie die Möglichkeit, Gesetzentwürfe im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zu debattieren, anzupassen und zu verbessern. Bei einer Volksabstimmung bleibt nur die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung einer Vorlage, ohne den entsprechenden Entwurf verändern zu können. (...)