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Frage von Marc B. •

Frage an Michael Fuchs von Marc B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Hr Dr. Fuchs,

ich würde gerne wissen warum paintball verboten werden soll? Ich als mündiger Bürger habe die letzten Tage das thema ausführlich verfolgt und mir selbst ein Bild davon gemacht. Ich habe auf der offiziellen Seite mich eingelsen sowie verschiedene Studien gelesen. Nach dem ganzen hin und her war ich auch gestern Paintball spielen. Dazu muss ich Sagen das ich mich nach meinen 4 Jahren nicht noch mal bei der Bundeswehr verlängerte (aus Ethischengründen), weil ich eventuell einen Auslandseinsatz in Afgahnistan nicht gemacht hätte. Ich sah dort einfach nicht die Interessen von Deutschland vertreten. Zurück zum Thema, ich denke das ich nach 4 Jahren bei der BW mit recht behaupten kann, das Paintball absolut nichts mit einer Tötungssimulation zu tun hat. Ganz im Gegenteil sogar es ist ein fordernder Mannschaftssport. Die Leute die das spielen sind aufgeschlossen, freundlich, nehmen neue Spieler schnell in ihre Gruppe auf, GANZ anders als man sich einen potentiellen Amokläufer vorstellt. Diese jungen Männer und Frauen sind Väter und Mütter, haben gute Jobs (z. B. Dipl. Ing. Maschienenbau, Selbstständiger im Bereich Gastronomie, usw...). Wie kann es sein das auf Grund eines Amokläufers, der nicht einmal nachweislich Paintball spielte bzw. spielen durfte, dieses Spiel verboten werden soll? Was ist mit den Arbeitsplätzen die daran hängen? Das sind vielleicht nur einige Tausend, aber meiner Meinung nach einige Tausend zuviel in der Wirtschaftskrise. Es ist immer noch Möglich das mehr als ein oder zwei Waffen pro Haushalt gelagert werden dürfen, von den Jägern mal ganz zu schweigen. Deswegen meine Frage wie Rechtfertigen sie dieses Gesetz was eindeutig auf die falschen zielt, nämlich auf Sporttreibende Jungendliche?
Mit freundlichen Grüßen

Marc Bertram

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Sehr geehrter Herr Bertram,

vielen Dank für Ihre Frage. Gegenwärtig wird überprüft, ob ein Verbot von Paintball verfassungsrechtlich möglich ist. Ich persönlich halte ein solches Verbot durchaus für angebracht, denn bei diesem vermeintlichen „Sport“ zielen und schießen Menschen aufeinander. Somit wird sehr konkret eine Tötungs- oder Verletzungssituation simuliert, die sich sehr nahe an der Realität orientiert. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass einige der sogenannten „Spielanlagen“ für Paintball regelrechten Kriegsschauplätzen nachempfunden sind. Deshalb bin ich der Meinung, dass Paintball-Spiele durchaus dazu beitragen, die Hemmschwellen abzubauen und Gewalt- und Waffenkriminalität begünstigen können.

Sie bemerken, dass Paintball in Ihren Augen „absolut nichts mit einer Tötungssituation zu tun" habe. Das sehe ich persönlich anders. Dazu möchte ich zudem das Bundesverwaltungsgericht zitieren, dass sich 2001 zu realen Killerspielen (in diesem Fall Laserspiele mit simulierten Tötungshandlungen) wie folgt geäußert hat: „Ein gewerbliches Unterhaltungsspiel, das auf die Identifikation der Spielteilnehmer mit der Gewaltausübung gegen Menschen angelegt ist und ihnen die lustvolle Teilnahme an derartigen – wenn auch nur fiktiven – Handlungen ermöglichen soll (hier: der Betrieb eines sog. Laserdomes mit simulierten Tötungshandlungen), ist wegen der ihm inne wohnenden Tendenz zur Bejahung oder zumindest Bagatellisierung der Gewalt und wegen der möglichen Auswirkungen einer solchen Tendenz auf die allgemeinen Wertvorstellungen und das Verhalten in der Gesellschaft mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar“ (Bundesverwaltungsgericht, 24.10.2001). Dem schließe ich mich an.

So wird zur Unterbindung von Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation wird die Bundesratsinitiative vom Februar 2007 wieder aufgegriffen. Der neu einzuführende § 118a des Ordnungswidrigkeitengesetzes erfasst nur solche Spiele, bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird. Davon nicht erfasst werden die gesellschaftlich anerkannten, traditionellen Sportarten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB