Frage an Michael Fuchs von Mathias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Fuchs,
Ende 2008 wurde ein Gesetzentwurf für mehr Datenschutz beschlossen. Nach Befürchtung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar wird dieser Gesetzentwurf wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.
Gestern wurde ein Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Zensurbehörde beschlossen. Auch wenn es erstmal nur um Kinderpornographie gehen soll, ist es doch ein erster Schritt in Richtung Zensur.
Dieser Gesetzentwurf wird vermutlich noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.
Wie kommt es zu diesen unterschiedlichen Zeitrahmen? Ist der Politik der Datenschutz nicht wichtig genug?
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihren Beitrag vom 23. April. Datenschutz ist ein wichtiges Thema. Doch hat die Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Datenschutznovelle am 23. März dieses Jahres deutlich gemacht, dass es noch erheblichen Änderungsbedarf beim vorliegenden Gesetzentwurf gibt.
Ziel dieser Änderungen muss sein, die Balance zwischen Wirtschaft und Verbraucherinteressen angemessen zu wahren. Dabei geht es um mehr Datensicherheit und Datenschutz, aber auch um Lösungen, die stärker im Interesse der Verbraucher liegen. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diese Kriterien bisher nicht, daher gilt es abzuwarten, wie die weiteren Gespräche dazu verlaufen werden.
Am 22.04.2009 hat die Bundesregierung auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten. In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung bereits einen Vertrag mit fünf großen Internetprovidern zur Sperrung von Seiten mit solchen Inhalten abgeschlossen. Internetprovider können mit technischen Mitteln den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten erschweren. In der Fachsprache heißt das „Access-Blocking“.
Das hat jedoch nichts mit Zensur zu tun, wie Sie es nennen. Hier geht es um die aktive Bekämpfung krimineller Machenschaften mit den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft – den Kindern. Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle).
Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Das im Kabinett beschlossene Gesetz will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB