Frage an Michael Fuchs von winfried h. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs
Die gegenwärtige Diskussion um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten, die z.Zt. intensiv in Presse und Internet geführt wird, führt letzendlich zu 3 grundsätzlichen Fragen, die beantwortet werden müssen.
1.) Ist die Sperrung der Seiten ( Sperrung auf Basis einer vom BKA erstellten geheimen und von keiner Instanz überprüfbaren Liste ) "zielführend", d.h. wird der Zugriff auf diese Seiten zuverlässig unterbunden ?
2.) Ist durch die Einführung der Maßnahme nach Pkt.1 ausreichend Sorge getragen, die fraglichen Beiträge definitiv aus dem Netz zu verbannen, d.h. abzuschalten ?
3.) Sehen Sie in der Durchführung der Maßnahme nach Pkt.1 zumindest theoretisch die Möglichkeit, den Zugriff auch auf andere Inhalte im Netz, z.B. politisch oder wirtschaftlich nicht opportune Meinungen zu erschweren und so die Voraussetzungen für eine effektive Zensur in unserem Land zu schaffen ?
In diesem Zusammenhang interessiert mich als Ihrem potentiellen Wähler Ihre Einstellung zu den drei o.g. Fragen, insbesondere aber, ob Sie dem geplanten Gesetz, das nach meiner Kenntnis dem bereits auf der Maßnahme nach Pkt.1 beruhenden Vertrag zwischen BKA und mehreren Internetprovidern eine gesetzliche Grundlage geben soll, in dieser Form zustimmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Heinkele
Sehr geehrter Herr Heinkele,
Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen an den schwächsten und schutzlosesten Mitgliedern unserer Gesellschaft – den Kindern. Kinder werden missbraucht, und dieser Missbrauch wird kommerziell vermarktet - ein unfassbares Verbrechen. Durch die technischen Möglichkeiten erleichtert das Internet oftmals die gewerbsmäßige Verbreitung von Kinderpornographie. Daher gilt es, solche Verbrechen an der Wurzel zu bekämpfen. Mit der beabsichtigten Änderung des Telemediengesetzes wird eine gesetzliche Handlungspflicht eingeführt, wonach Internetprovider durch das so genannte „access-blocking“ den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten blockieren. Das Bundeskriminalamt erstellt dazu tagesaktuell eine Sperrliste mit kinderpornografischen Internetseiten und leitet diese den Providern zu. Sechs Stunden später müssen diese die Nutzer der Seiten auf eine „Stopp!“-Seite umleiten.
In zahlreichen Ländern, wie beispielsweise in den Niederlanden, Italien oder der Schweiz, sind solche Sperrmaßnahmen durch Internetprovider längst gängige Praxis. Diskussionen über Zugriffsbeschränkungen auf solche menschenverachtenden Seiten finden dort kaum statt. Im Gegenteil, die Sperrmaßnahmen sind dort gesellschaftlich akzeptiert. Mir ist aber auch klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist, um die abscheulichen Machenschaften gänzlich zu unterbinden. Es ist aber immerhin ein wichtiger Schritt der Bundesregierung, unsere Kinder zu schützen und den kinderpornografischen Markt auszutrocknen. Aus diesem Grunde werde ich dem Gesetz zustimmen.
Das Gesetzesvorhaben hat nichts mit Zensur zu tun, wie Sie dies als Befürchtung äußern. Es geht einzig und allein um die aktive Bekämpfung dieser kriminellen Machenschaften und den aktiven Schutz von Kindern. Eine Ausweitung von Kontrollmöglichkeiten, wie Sie dies ansprechen, verbietet sich in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat von selbst.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB