(...) Ich persönlich halte ein Verbot durchaus für angebracht, denn bei diesem vermeintlichen "Sport" zielen und schießen Menschen aufeinander. Somit wird sehr konkret eine Tötungs- oder Verletzungssituation simuliert, die sich sehr nahe an der Realität orientiert. Ich verweise daher nochmals auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zum Laserdrome-Spiel, welche deutlich gemacht hat, dass eine Spielanordnung, die als simuliertes Töten und Verletzen ausgelegt werden kann, einen verbotswürdigen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt. (...)