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Frage von Tobias L. •

Frage an Michael Fuchs von Tobias L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Dr. Fuchs, ergänzend zu der Frage von Herrn Bertram möchte ich nochmals nachfragen in wie weit überhaupt die wirtschaftlichen Fakten bei einem kommenden Verbot eine Rolle spielen.

Fakt ist, es gibt ca. 300 Firmen die mit diesem Sport zu tun haben und dementsprechend über 1000 Beschäftigte die bei einem kommenden Verbot Ihre Existenzen verlieren würden. Wie kann man das rechtfertigen??
Jetzt bitte keine HInweise auf das Arbeitsamt, "die machen das schon" oder "es wird schon eine Lösung gefunden werden".

Ich würde Ihnen empfehlen mal ein beliebiges Spielfeld in Deutschand zu besuchen um sich mit den Fakten direkt vor Ort auseinander zu setzen.
Denn mal im Ernst, wie kommt es auf einmal das in der Politik dermassen schnell reagiert wird. Das sind doch nur Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Probleme.

Wie wäre es denn mal überhaupt die Probleme direkt an Ihrer Wurzel zu packen??
Fakt ist doch, das alle Amokläufer in irgendeiner Art mit Schützenvereinen zu tun hatten.
Keiner von diesen Amokläufern hatte nachweislich jemals mit Paintball zu tun.
Aber hier kann man ja nichts ausrichten, da es ca 2 Millionen Mitglieder gibt und eine große Zahl an Politikern selbst Mitglied sind - aber die kleinen Paintballer mit nur 20 000 die kann man ja zur Verantwortung ziehen...

mfg

Tobias Loewenhofer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Loewenhofer,

vielen Dank für Ihre Frage. Natürlich spielen wirtschaftliche Faktoren bei vielen Gesetzgebungsverfahren eine Rolle. Ein mögliches Verbot von Paintball hätte natürlich auch wirtschaftliche Auswirkungen. Diese dürfen bei einer so grundsätzlichen Entscheidung bezüglich der Sicherheit von Menschen in meinen Augen nicht im Vordergrund stehen oder gar ein Verbot von gefährdenden Spiel- oder Sportarten unmöglich machen. Käme es zu dem Erlass eines solchen Verbots, gäbe es allein aufgrund der entsprechenden Übergangszeiten bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zeitlichen Spielraum für die Betreiber solcher Anlagen, um sich auf die neue Situation einstellen zu können. Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass das derzeit diskutierte Verbot nur die Simulation einer Tötungssituation betrifft, das heißt, dass nach wie vor auf. bewegliche Zielscheiben oder ähnliches weiterhin geschossen werden kann. Die Betreiber entsprechender Anlagen hätten also die Möglichkeit, ihr Gelände gemäß den gesetzlichen Änderungen anzupassen. Derzeit ist aber ein generelles ordnungsrechtliches Verbot im Rahmen der vorgesehenen Änderungen nicht beabsichtigt. Vielmehr ist eine wissenschaftliche Prüfung geplant, die Klarheit über die Gefährlichkeit dieser Spiele schaffen soll, da wir die Diskussion über dieses Thema sehr ernst nehmen.

Dies ändert jedoch nichts daran, dass ich persönlich ein solches Verbot durchaus für angebracht halte, denn bei diesem vermeintlichen "Sport" zielen und schießen Menschen aufeinander. Somit wird sehr konkret eine Tötungs- oder Verletzungssituation simuliert, die sich sehr nahe an der Realität orientiert. Ich verweise daher nochmals auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht im Falle von Laserdrome welche deutlich gemacht hat, dass eine Spielanordnung, die als simuliertes Töten und Verletzen ausgelegt werden kann, einen verbotswürdigen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB