![Michael Frieser Portrait von Michael Frieser](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Frieser_Portrait_eng.jpg?itok=6VW6Nu_2)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage, zu deren Beantwortung ich nun in der etwas ruhigeren Sommerpause komme. Grundsätzlich sind Beiträge an Sportvereine und gesellige Vereine (z.B. Rotary-Club, Lions-Club), auch wenn die Mitgliedschaft der geschäftlichen Repräsentation oder der Anbahnung und Pflege geschäftlicher Beziehungen dient (OFD Frankfurt/Main, 20.3.1995, AZ: S 2144 A-86-St II 20) nicht absetzbar. Einzige Ausnahme: Gibt es einen engen betrieblichen Zusammenhang zwischen dem Verein und Ihrer Mitgliedschaft darin, können Sie auch Beiträge an Sportvereine und gesellige Vereine absetzen. (...)