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Michael Frieser
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Frage von Sandra B. •

Frage an Michael Frieser von Sandra B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Frieser,

am 13.05. wurde mit den Stimmen Ihrer Partei jeweils ein Antrag der Grünen und der Links-Partei abgelehnt, der zu einer Untersuchung der Situation von Hebammen bzw. zu einer Neuverhandlung der Vergütung von Hebammenleistungen geführt hätte. Als Grund wurde genannt, dass nicht zu bewerten sei, ob Berichte zuträfen, nach denen wegen der hohen Haftpflichtprämien und niedriger Vergütung immer weniger Hebammen bereit seien Geburten zu betreuen.

In Nürnberg gestaltet sich die Situation aktuell so, dass sowohl das Geburtshaus in Schoppershof als auch in Schniegling bis zum Herbst die Geburtshilfe einstellen werden. Von den freiberuflichen Hebammen werden nur zwei die außerklinische Geburtshilfe weiter ausüben. Eine Wahlmöglichkeit für die Familien in Nürnberg bezüglich des Geburtsortes ihres Kindes ist damit faktisch nicht mehr gegeben.

Wie stehen Sie zu dem Thema? Was tun Sie, um für die Familien in Ihrem Wahlkreis die Option auf eine außerklinische Geburt auch in Zukunft sicher zu stellen?

Mit den besten Grüßen,

Sandra Biebl

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Sehr geehrte Frau Biebl,

herzlichen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Gerne antworte ich Ihnen auch auf diesem öffentlichen Portal. Allerdings bitte ich Sie, zuvor für unsere weitere Kommunikation Ihre Kontaktdaten (Postanschrift, E-Mail, Telefonnummer) an meine Email-Adresse michael.frieser@bundestag.de zu senden. Das erleichtert und ermöglicht uns beiden den weiteren Austausch.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Sehr geehrte Frau Biebl,

Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch habe ich aufmerksam gelesen. Zu diesem Thema erhielt ich in den vergangenen Wochen bereits einige Anfragen und bin gerne bereit, dazu Stellung zu nehmen.

Zunächst muss gesagt werden, dass die Hebammenversorgung in der Bundesrepublik flächendeckend sichergestellt und die Geburtsmedizin exzellent ist. Allerdings ist es in der Tat so, dass eine erwünschte ambulante Geburt in einem Geburtshaus oder im Haus der werdenden Eltern nicht mehr überall möglich und somit die Wahlfreiheit eingeschränkt ist. Betroffen sind davon in Deutschland 1,2 Prozent der werdenden Eltern, denn bei 98,8 Prozent der Geburten entscheiden sich die Eltern für eine Geburt in dem Kreißsaal eines Krankenhauses. Für viele Eltern ist neben der Fürsorge durch eine Hebamme die medizinische Betreuung durch einen Kinderarzt oder durch eine Kinderärztin ausschlaggebend bei der Entscheidung für den Kreißsaal.

Die Situation der freiberuflichen Hebammen in Nürnberg ist der Situation der freiberuflichen Hebammen in der gesamten Bundesrepublik ähnlich. Die freiberuflichen Hebammen erhalten - im Gegensatz zu angestellten Hebammen - für die durchgeführten Geburten Prämienzahlungen. Diese Prämien werden zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Die Berücksichtigung der Haftpflichtversicherungsprämien in der Vergütung der Hebammen ist ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen zwischen den Verbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband.

Die Vergütungsvereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen und den Berufsverbänden der Hebammen wurden seitens der Hebammen Ende 2009 gekündigt. Grund hierfür waren – nach Angaben der Hebammenverbände – die bereits damals stark gestiegenen Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung. In der Folge forderten die Hebammen von den gesetzlichen Krankenkassen höhere Vergütungen, um die gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten zu decken. Der Verband der Deutschen Hebammen geht davon aus, dass freiberufliche Hebammen im Jahr 1992 noch zu einer Jahresprämie von umgerechnet 179 Euro versichert waren, bis 2009 habe sich diese Prämie verzehnfacht auf 2370 Euro. Diese Prämien basieren auf einer Berechnung und Festsetzung der Versicherungen, in denen hohe Summen für ein bei der Geburt geschädigtes Kind einkalkuliert werden. Die Bundesregierung und der Bundestag kann sich in diese Festsetzung der Versicherungen nicht einschalten. Auch eine Übernahme der Prämie für die Berufshaftpflicht von freiberuflichen Hebammen ist nicht möglich.

Im Zuge einer ausbleibenden Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden wurde ein Schiedsgericht zur Festsetzung der Vergütung der Hebammenleistungen eingeschaltet. Im Juli 2010 wurde eine Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammen zur Frage der Vergütung von Hebammenleistungen ausgehandelt. Die Parteien haben sich schließlich auf eine Anhebung der Vergütung für klinische und außerklinische Geburten geeinigt. Freiberufliche Hebammen erhalten seitdem acht Euro mehr für jede klinische Geburt. Die Vergütung außerklinischer Geburten stieg um 100 Euro pro Geburt. Die Einigung zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband ist noch bis zum Ende des Jahres 2011 gültig.

Gleichzeitig ist im Juli 2010 jedoch die Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko "Geburtshilfe" auf 3689 Euro pro Jahr gestiegen.

Seit dem Jahr 2010 hat sich der Bundestag auch in einer öffentlichen Anhörung immer wieder intensiv mit der Situation der freiberuflichen Hebammen auseinandergesetzt. Die Bundesregierung hat direkte Gespräche mit den Hebammenverbänden geführt, um festzustellen, wie die Situation der freiberuflichen Hebammen verbessert werden kann.

Um die Position der Hebammenverbände für die künftigen Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu stärken, führt das Bundesgesundheitsministerium gegenwärtig eine Ausschreibung für ein Gutachten durch, in dem die Leistungs- und Vergütungsstrukturen der Hebammen in Deutschland analysiert werden soll. Die Regierungskoalition im Bundestag unterstützt diese Entscheidung zur Stärkung der Berufsverbände der freiberuflichen Hebammen. Denn das Gutachten kann im Herbst als Argumentationshilfe bei der Verhandlung der Vergütungsvereinbarungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband dienen und so die Situation verbessern.

Die von Ihnen zitierten Anträge von den Bundestagsfraktionen Bündnis90/Grüne und Linke wurden von der Regierungskoalition abgelehnt, weil die darin enthaltenden Forderungen zeitlich überholt waren. Das Bundesgesundheitsministerium hatte das geforderte Gutachten zur Situation der Hebammen bereits ausgeschrieben.

Michael Frieser, MdB

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