![Melis Sekmen Portrait von Melis Sekmen](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/melissekmenmdb-kopie.jpeg?itok=DuKnehrW)
Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben.