Würden Sie der Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht zustimmen, durch die das Geschäftsmodell von sog. Neo-Brokern ab 2026 verboten werden soll?
Sehr geehrte Frau Sekmen,
Neo-Broker verdienen ihr Geld durch den Payment for Order Flow. Die EU wird voraussichtlich ab 2026 dieses Geschäftsmodell verbieten. Das Verbot wird folgendermaßen begründet: 1) Das Modell sei intransparent, weil Neo-Broker keine Auswahl zwischen mehreren Handelsplätzen gewähren, die Käufer folglich an einen Handelsplatz gebunden sind und 2), dass Neo-Broker ihre Kunden zu unbedachten Käufen verleiten (https://www.n-tv.de/wirtschaft/Verbot-gefaehrdet-Geschaeftsmodell-von-Neobrokern-article24239235.html). Sobald eine entsprechende Verordnung von der EU verabschiedet wurde, sind die nationalen Parlamente verpflichtet, diese Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Würden Sie der Umsetzung einer EU-Verordnung in nationales Recht zustimmen, durch die das Geschäftsmodell von sog. Neo-Brokern ab 2026 verboten werden soll? Ich bitte um eine Begründung Ihrer Entscheidung.
Mit freundlichem Gruß
Robert O.
Sehr geehrter Herr O.
Neo-Broker verdienen ihr Geld hauptsächlich durch „Payment for Order Flow“. Das Verbot genau dieses Payment for Order Flow, welches faktisch das Aus für Neo-Broker bedeuten würde, ist ein umstrittenes Thema, bei dem gegensätzliche Interessen aufeinanderprallen. Wir Grüne stehen dem PFOF-Verbot grundsätzlich positiv gegenüber, da wir Provisionen (in dem Fall Rückvergütungen) und den damit einhergehenden Fehlanreizen im Finanzwesen grundsätzlich kritisch gegenüberstehen.
PFOF stellt für Neo-Broker den größten beeinflussbaren Teil ihrer Einnahmen dar. Es entstehen Interessenkonflikte dadurch, dass Broker Kundenorders an die Handelsplätze weiterleiten, die die attraktivsten Rückvergütungen für den Broker bieten und nicht die besten Kurse für Kund:innen. Außerdem profitiert der Broker durch das PFOF von jeder durchgeführten Transaktion, hat also ein Interesse daran, dass die Kund:innen kontinuierlich Handelsaktionen durchführen. Problematisch aus Sicht des Verbraucherschutzes ist, wenn Neo-Broker ihre Apps entsprechend so gestalten, dass sie zum "zocken" einladen. Genau das schildern Branchenbeobachter:innen: User-Interfaces und Kundeninformationen werden darauf ausgelegt, dass kontinuierlich Handelsaktionen generiert werden. Insofern sehen wir die Interessen der Kleinanleger*innen besser gewahrt, wenn die Interessenkonflikte und die Einnahmen durch PFOF auf Seiten der Broker wegfallen.
Das Verbot des Payment for Order Flow gilt bereits in anderen europäischen Ländern - Deutschland zieht jetzt nach. Wir sind sehr zuversichtlich und sehen teilweise schon jetzt, dass Neobroker auf die kommenden Änderungen reagieren und ihre Geschäftsmodelle mit innovativen Ideen anpassen. Das macht uns zuversichtlich, dass sie auch weiterhin kostengünstige und attraktive Angebote für Kleinanleger:innen bereithalten werden.
Herzliche Grüße
Ihre Melis Sekmen