(...) ohne auf die Einzelheiten einzugehen - Sie wollen ja mit mir als Drogenbeauftragte nicht über das Fahrerlaubnisrecht im Einzelnen diskutieren - will ich doch einige allgemeinere Anmerkungen machen. Es ist bekannt, dass der Entzug einer Fahrerlaubnis über das Strafrecht oder über das Verwaltungsrecht möglich ist. Beide Ansätze verfolgen unterschiedliche Ziele. (...)
(...) Ihre Idee von der Aufnahme eines absoluten Folterverbots hat der Grundgesetzgeber bereits verwirklicht. Seit 1949 steht in Artikel 104 Abs. (...)
(...) Die Frage, ob ein pharmazeutischer Unternehmer einen Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels gestellt hat, muss vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vertraulich behandelt werden. Die Beteiligten haben einen Anspruch darauf, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen während des Verwaltungsverfahrens nach § 30 des Verwaltungsverfahrengesetes von der Behörde nicht offen gelegt werden. (...)
(...) Das Amt der bzw. des Bundesbeauftragten für Drogenfragen wird seit seiner Einführung im Jahr 1992 an Abgeordnete des Deutschen Bundestages aus der Regierungsfraktion vergeben. Die Amtsinhaberin bzw. (...)