(...) Häufig wird an mich auch die Forderung nach einem "Drugchecking", also der Untersuchung illegaler Drogen durch staatliche Stellen, herangetragen. Ich schließe mich der Meinung des Bundesministeriums für Gesundheit an, das "Drugchecking" grundsätzlich kein geeignetes Instrument der gesundheitlichen Prävention oder Schadensminderung ist. Es spiegelt eine vermeintliche Sicherheit vor, da die getestete Probe wenig über Zusammensetzung, Wirkstoffgehalt oder gesundheitsgefährdende Beimischungen oder Verunreinigungen in weiteren, nicht getesteten Einheiten aussagt. (...)
(...) Ich stimme Ihnen darin zu, dass der übermäßige Konsum von Alkohol und der Konsum von Tabak schwerwiegende Gesundheitsrisiken bergen. Die Frage ist, wie diesen Gesundheitsrisiken wirkungsvoll begegnet werden kann. (...)
(...) Im Bereich der illegalen Drogen geht es nicht um biologische Vielfalt, sondern um Suchtgefahren und gesundheitliche Risiken, die mit dem Konsum vieler Pflanzen, die psychoaktive Substanzen enthalten, verbunden sind. Hier gilt es, durch Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken, die Reduzierung des Angebots sowie durch Beratungs- und Therapieangebote zu einem Rückgang des Konsums beizutragen. (...)
(...) Auch die Bundesregierung beobachtet die Herstellung und den Vertrieb dieser Substanzen aufmerksam und hat zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken das synthetische Cannabinoid JWH-018 dem BtMG unterstellt. Im Falle des von Ihnen angesprochenen Spice hat das Verbot zu einer Angebotsreduzierung geführt. In Zusammenarbeit mit der EU und internationalen Organisationen besteht ein Frühwarnsystem, das auf Bedrohungen durch neue Drogen rasch und wirksam reagiert. (...)
(...) Die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis bedeutet keineswegs, dass in Deutschland alle Cannabiskonsumenten bestraft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. (...)
(...) Wegen der Frage der Kostenübernahme muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es zur Zeit keine regelhafte Kostenübernahme für Cannabis bzw. cannabinoidhaltige Arzneimittel gibt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten einen gewissen Ermessensspielraum, eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse in besonderen Einzelfällen zu gewähren, insbesondere dann, wenn für die Behandlung einer lebensbedrohlichen bzw. (...)