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Mechthild Dyckmans
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Frage von Andre S. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Andre S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich habe gerade etwas intressantes gelesen, undzwar ging es um Ihre erste Stellungnahme bei antritt Ihres neuen Amtes. Ich zitiere Ihre Aussagen:

zur Thematik Alkohol:

"Ich akzeptiere Alkohol als Teil der Gesellschaft"

"Nur weil es Menschen gibt, die nicht mit Alkohol umgehen können, kann man ihn nicht für alle verbieten"

zur Thematik Tabak:

"Trotz der mit dem rauchen verbunden Gefahren würden dies das "Sebstbestimmungsrecht" Erwachsener Bürger in äußerst bedenklicher Weise einschränken"

"In keinem Land der Welt gibt es ein generelles Tabakverbot"

Meine Fragen:

Warum akzeptieren Sie Alkohol als Teil der Gesellschaft? Ist der Grund bloß weil man sich hier in Deutschland schon seit Jahrhunderten "zusäuft" ist das auch weiterhin in Ordnung?
Noch nebenbei, Bier ist unser Kulturgetränk und nicht Vodka, Rum und andere Schnapssorten, oder wollen Sie etwas anderes behaupten?
Wieso erlauben Sie nicht nur Bier, wenn Sie schon stetig von Kultur sprechen?

Wieso können Sie Alkohol nicht für alle verbieten? Bei allen anderen Drogen tun Sie es doch auch, obwohl es Leute gibt die wissen wie man damit umzugehen hat.
Warum können Sie bei Alkohol das Argument des freien Umgangs akzeptieren, und bei Cannabis ist es immer gleich die Sucht und Abhängigkeit die als Punkt der nicht Erlaubnis zählen.

Obwohl Sie wissen das Tabak tödlich ist, ist es trotzdem erlaubt? Geht es hier garnicht um Gesundheit und Prävension, sondern eher um Lobbyismus?
Bei Tabak nehmen Sie sich das Recht raus von Selbstbestimmungsrecht zu sprechen und bevormunden niemanden, bei Cannabis kann das genau der selbe Fall sein, doch Sie kriminallisieren jeden, wenn dieser diese Droge besitzt. Halten Sie das in einem Menschenrechtsstaat gerecht, oder ist dieses Wort nicht angebracht wenn man sich unsere Menschenrechte/Gesetze genauer anschaut?
Gehört Tabak zu unserer Kultur?

Ich bitte um SINNGEMÄSSE Antworten und keine Phrasen die jeder schon kennt.

Mit freundlichem Gruß
andre

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schünke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Sie fordern in Ihrem Schreiben ein generelles Verbot für den Verkauf von Tabak und Alkohol.

Ich stimme Ihnen darin zu, dass der übermäßige Konsum von Alkohol und der Konsum von Tabak schwerwiegende Gesundheitsrisiken bergen. Die Frage ist, wie diesen Gesundheitsrisiken wirkungsvoll begegnet werden kann. Eine Senkung des Gesamtkonsums kann durch Verbote allein nicht erreicht werden. Es ist zum Schutz der Gesundheit nachhaltiger und wirkungsvoller, ebenso Maßnahmen zur Prävention und Behandlungsangebote vorzusehen.

Das Trinken von Alkohol gehört für viele Menschen zum Konsumverhalten in unserem Kulturkreis. Ein missbräuchlicher oder riskanter Alkoholkonsum führt jedoch zu erheblichen gesundheitlichen Risiken und Schäden sowohl für die Konsumenten wie für Dritte. Dabei kommt es nicht allein auf den Alkoholgehalt des Getränks an (also darauf, ob es sich um Bier, Wein oder Spirituosen handelt) sondern darauf, wie viel und wie häufig getrunken wird.

Prävention beim Rauchen zielt darauf ab, den Einstieg in den Konsum möglichst im jungen Alter früh zu verhindern. Denn wer als Jugendlicher nicht raucht, entwickelt als Erwachsener weniger leicht eine Abhängigkeit. Prävention beim Alkohol zielt darauf ab, Missbrauch und Abhängigkeit zu verhindern, ohne gleich den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in Frage zu stellen.

Sie vergleichen in Ihrem Schreiben Tabak, Alkohol, und Cannabis. Dieser Vergleich hinkt: Cannabis ist eine berauschende Substanz, deren Konsum insbesondere für Jugendliche gesundheitsgefährdend ist. Es ist daher ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, den Missbrauch von Cannabis zu verhindern. Im Gegensatz zu Tabak und Alkohol verpflichten die von mehr als 160 Staaten unterzeichneten Suchtstoffkonventionen der Vereinten Nationen die Bundesrepublik Deutschland, die Verwendung von Cannabis auf ausschließlich medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu beschränken sowie den Besitz, Kauf und Anbau für den persönlichen Gebrauch mit Strafe zu bewehren. Deshalb ist in Deutschland wie auch in anderen Staaten, die allesamt Vertragsstaaten der Suchtstoffkonvention sind, der Verkehr mit Cannabis (dazu zählen insbesondere Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Abgabe, Veräußerung, Erwerb und Besitz von Pflanzenteilen) nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) grundsätzlich strafbar.

Es ist außerdem nicht nachvollziehbar, warum den bestehenden Gesundheitsgefahren durch das Tabakrauchen und den riskanten bzw. missbräuchlichen Alkoholkonsum durch eine Freigabe von Cannabis eine weitere hinzugefügt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans