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Mechthild Dyckmans
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Frage von Dennis W. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Dennis W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,

glauben Sie dass Ihre Haltung zu dem Thema Drogenpolitik, welche vor dem Wahlkampf vor einem Jahr von Herrn Guido Westerwelle noch anders definiert und gepredigt wurde als die jetzige Situation beweist, ebenfalls zu den schlechten Umfrageergebnissen Ihrer Partei beiträgt?

Ich erinnere nochmal daran dass Herr Guido Westerwelle öffentlich von der weiteren Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten abgesehen und sich damit vor der Wahl der schwarz-gelben Koalition der Partei FDP einen weiteren Pluspunkt eingenommen hatte. Die Realität und Umsetzung sieht (wie immer) anders aus, jedoch kann man das Ergebnis an den aktuellen Umfragewerten erkennen!

Mit der Aussage, dass von einer Strafverfolgung abgesehen werden KANN, ist es in meinen Augen leider nicht getan, da sich hier gegenüber der großen Koalition die vorher regierte genau NICHTS geändert hat!

Es war nicht der 0815-Kiffer, der die FDP deswegen gewählt hat. Es waren diejenigen, die sich aus der staatlich kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten eine größere Steuereinnahme erhofft haben um Probleme durch Probleme zu lösen!

Ich verstehe Ihre Haltung nicht, Frau Dyckmans! Um hier ein wenig mehr Klarheit zu verschaffen möchte ich Sie fragen, ob Sie die "Tolerierung" (nicht die "Legalisierung"!) auf EU-Ebene begrüßen würden, wenn hier die Mehrheit der anderen EU Länder ebenfalls zustimmen würde?

Weiter möchte ich von Ihnen wissen, was es bedeutet wenn Sie davon reden, dass von der Strafverfolgung abgesehen werden kann, wenn kein öffentliches Interesse besteht.
Wie definieren Sie "öffentliches Interesse"? Wer oder was genau ist das öffentliche Interesse? Ist damit die Polizei gemeint, die während der Kontrolle entscheiden darf was mit dem Konsumenten passiert? Oder ist es doch der Nachbar von nebenan der sagt, dass Ihn das nicht interessiert und deswegen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann?

Vielen Dank!

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Weissmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis bedeutet keineswegs, dass in Deutschland alle Cannabiskonsumenten bestraft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Eigenverbrauch in geringer Menge) kann von der Strafverfolgung bzw. von der Bestrafung abgesehen werden (§§ 29 Abs. 5, 31a BtMG).

Ihre konkrete Frage bezieht sich auf § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). In der Vorschrift heißt es, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen kann, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

Der weitaus größte Teil der Verfahren gegen Cannabiskonsumenten wird auch entsprechend dieser Vorschrift eingestellt, wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen. Mir als Drogenbeauftragte der Bundesregierung ist es wichtig, bundesweit eine einheitliche Rechtspraxis der Einstellung von Verfahren gegen Gelegenheitskonsumenten zu erreichen.

Der Begriff des "öffentlichen Interesses" ist im Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz ausführlich beschrieben. Dies hier im Einzelnen darzulegen, würde den Rahmen von www.abgeordnetenwatch.de sprengen. Ich bitte um Verständnis. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist aber immer dann gegeben, wenn der Kinder- bzw. Jugendschutz gefährdet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans