(...) Nachgewiesen sind aber die gesundheitlichen Schädigungen, die der Konsum von Cannabis nach sich zieht. Bei der Unterstellung unter das BtMG geht es neben dem Verbot von Verhaltensweisen, die unmittelbar für die Gesundheit Einzelner gefährlich sind, nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 auch darum, das soziale Zusammenleben in einer Weise zu gestalten, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält. Die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung hält an dieser Zielsetzung fest. (...)
(...) In Deutschland ist die gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung der Geldwäsche das Geldwäschegesetz (GwG). Zuständig für Ermittlungen und Verdachtsanzeigen sind die dem Bundeskriminalamt (BKA) zugeordnete Financial Intelligence Unit (FIU) sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). (...)
(...) Das von Ihnen geschilderte Problem bei der Versorgung außerhalb der an der diamorphingestützten Behandlung teilnehmenden Städte ist mir bekannt. Ein Grund für die nicht stattfindende Ausweitung von Ambulanzen besteht in den strengen Vorgaben an die Einrichtungen, die sich aus den Richtlinien zur diamorphingestützten Behandlung ergeben. (...)
(...) Im Bundestag über Drogen- und Suchtfragen zu informieren ist eine meiner Hauptaufgaben. Dazu gehört auch bei Bedarf darauf hinzuweisen, dass nicht jeder, der Cannabis konsumiert, später auch andere Drogen konsumiert. Allerdings haben Studien auch gezeigt, dass fast alle Konsumenten von Heroin, Kokain oder Ecstacy mit Haschisch oder Marihuana begonnen haben (Hall, W. (...)
(...) Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass ich mich auch bei künftigen Abstimmungen für eine stabile Währung in Deutschland und Europa einsetzen werde. (...)
(...) Das Leitungsorgan des ESM, der Gouverneursrat, ist kein unabhängiges Gremium, welches autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann. Alle wesentlichen Entscheidungen werden grundsätzlich einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets getroffen – Deutschland hat jederzeit ein Vetorecht. (...)