(...) Zu Ihrem Hinweis auf die E-Zigarette geht es mir nicht um ein Verbot, sondern um die Frage, wie die E-Zigarette als neues Produkt gesundheitlich zu bewerten und einzustufen ist. Es ist richtig, vor der möglichen Gesundheitsgefährdung durch die E-Zigarette zu warnen, da aufgrund vieler ungeklärter Fragen eine Gefährdung für Raucherinnen und Raucher durch die E-Zigarette nicht ausgeschlossen werden kann. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegt eine Stellungnahme vor, nach der in E-Zigaretten enthaltene Liquide die Gesundheit beeinträchtigen können. (...)
(...) Das Auftreten neuer psychoaktiver, zumeist synthetischer Stoffe, die gelegentlich auch als "Designerdrogen", "Research Chemicals" oder "Legal Highs" bezeichnet werden, ist in der Tat eine große Herausforderung der Drogen- und Suchtpolitik. (...)
(...) Ihre zweite Frage liest sich so, als würden sich meine Argumente gegen eine Legalisierung von Cannabis nur auf das Suchtstoffübereinkommen von 1961 stützen. Das stimmt so natürlich nicht. (...)
(...) Die Finanzmarktregulierung ist dabei eine spezielle Form der Staatstätigkeit, die mittels eines Regelwerks die Finanzinstitutionen und das Marktgeschehen lenkt, beaufsichtigt und kontrolliert. Die eingreifende Finanzmarktregulierung kontrolliert vor allem risikogefährdete Finanzaktionen. (...)
Sehr geehrte Frau Stock,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) Der Verkauf solchen Zubehörs ist in Deutschland nicht verboten, so lange dadurch der Anbau von Cannabis nicht direkt gefördert wird oder das Zubehör in direktem Zusammenhang mit einem Rauschgiftgeschäft steht, also z.B. das Zubehör zusammen mit Cannabis verkauft wird. Der Inhaber eines solchen Geschäfts riskiert aber seine Gewerbezulassung, wenn er den illegalen Anbau von Cannabis direkt fördert, also z.B. Cannabispflanzen, -samen und/oder Anleitungsbücher zum Anbau von Cannabispflanzen oder zur Gewinnung von Cannabisharz anbietet. (...)