Frage an Mechthild Dyckmans von Steffen R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem wurde die 26. Betäubungsmittelverordnung in Kraft gesetzt.
Meine Fragen hierzu sind: ist das BTMG/Arzeneimittlgesetz ein probates Mittel, den Konsum von Substanzen, die im wochentakt nun auf dem Markt kommen, zu verhindern?
Ist das Auftauchen von immer neuen Stoffgruppen und künstlichen Cannabinoiden ein sicheres Zeichen dafür, dass das BTMG mehr Schaden anrichtet, als es vorgibt zu lösen?
Wird es eine BTMG-Veränderung geben, im Bezug zur Umstufung von Cannabis, die auch auf wissenschaftlichlen Fakten basiert?
Sehen Sie keinen Zusammenhang zwischen dem Auftauchen neuer "Räuchermichungen" und dem Cannabisverbot?
Wer ist eigentlich das Opfer bei dem erwachsenen Umgang mit Cannabis? Warum werden Leute, die privat mit Drogen zu tun haben, in den Knast gesteckt? Wem, ausser sich selbst, haben sie geschadet? Kommen solche Leute nicht erst durch den Knast in Berührung mit der echten Kriminalität?
Werden durch das BTMG nicht jährlich Unsummen an Steuergeldern für einen "Krieg"(wo immer Menschen sterben) gegen Drogen ausgegeben, Geld, das an anderer Stelle viel dringender gebraucht würde?
Wie lange lassen sie es noch durchgehen, dass bei kleinen Mengen Cannabis, eine Anzeige erfolgt, von der alle Beteiligten wissen, dass sie im Papierkorb landet, ist das nicht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, da Polizeiressourcen gebunden sind für solch eine Lapalie und zudem Verschwendung von Steuergeldern,denn der ganze Ermittlingsapparat musste erstmal Anzeige fertigen, Bericht schreiben etc.?
Vielen Dank im voraus für Ihre Mühen,
Steffen Runger
Sehr geehrter Herr Runger,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Das Auftreten neuer psychoaktiver, zumeist synthetischer Stoffe, die gelegentlich auch als "Designerdrogen", "Research Chemicals" oder "Legal Highs" bezeichnet werden, ist in der Tat eine große Herausforderung der Drogen- und Suchtpolitik.
Die harmlos wirkenden Produkte enthalten meist Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende chemische Wirkstoffe in unterschiedlicher Konzentration, die auf den bunten Verpackungen nicht ausgewiesen werden. Konsumenten rauchen, schlucken oder schniefen die Produkte zu Rauschzwecken. Dem BKA wurden Fälle aus ganz Deutschland bekannt, in denen es nach dem Konsum von "Legal High"-Produkten zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen in Krankenhäusern notfallmedizinisch behandelt werden.
Ich warne daher vor den unkalkulierbaren Risiken des Konsums und der möglichen Strafbarkeit des Umgangs mit solchen Produkten.
Die Bundesregierung verfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und anderen Stellen, wie der Europäischen Beobachtungstelle für Drogen- und Drogensucht, die gegenwärtige Entwicklung neuer psychoaktiver Stoffe weiterhin kritisch. In Zukunft müssen Wege gefunden werden, wie in der Praxis den ständig wechselnden chemischen Zusammensetzungen dieser Produkte noch effektiver begegnet werden kann.
Die Bundesregierung prüft derzeit, inwieweit eine weitere Verbreitung von "Legal Highs" durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch eine sogenannte "generische Klausel" vorgebeugt werden kann. Eine solche Klausel beschränkt die Strafbarkeit nicht auf konkrete Substanzen, sondern erfasst zugleich auch chemische Veränderungen dieser Substanzen.
Bezüglich des Cannabisverbots möchte ich Sie auf meine bisherigen Antworten in diesem Forum verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans