Portrait von Mechthild Dyckmans
Mechthild Dyckmans
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Mechthild Dyckmans zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Stefan S. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Stefan S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

mit Interesse habe ich als Bundesbürger und Wähler Ihre Äusserungen zum Thema E-Zigarette verfolgt.

Ich rauche seit ca. 35 Jahren, seit ca. 8 Wochen nutze ich die EZig. Früher bin ich von Werbesendungen wie "Wer wird denn gleich in die Luft gehen, greife lieber zu XYZ", "Der Duft der gr. w. Welt, Peter Stossmichsanft", "Ich laufe Kilometer für ein Kamel aus Wolle" u.a. zugetaktet worden. In den extra eingerichteten Raucherecken der Schulen galt es als absolut "In", den Tönen der Werbung Folge zu leisten. Die Regierungen der damaligen Zeit haben aus heutiger Sicht völlig versagt.

In der Vergangenheit begangene Verfehlungen bzgl. der Fürsorge des Staates - mindestens für Beamte - scheinen heutzutage von der Regierung völlig unter den Tisch gekehrt zu werden. Die Schädlichkeit des Rauchens ist schon etwas länger bekannt. Bei Ihren Argumentationen bezgl. der E-Zig fühle ich mich als Raucher nicht nur allein gelassen, sonder sogar diskriminiert und als Dampfer verfolgt - in Summe völlig hliflos.

Nun zwei Frage an Sie, die wohl als Drogenbeauftragte auch die Vergangenheit im Auge behalten sollte:

Wie kann es sein, dass es für andere Drogenabhängige Programme der Regierung oder anderer Organisationen gibt, in denen die Gefahren der Abhängigkeit so weit wie möglich eingeschränkt werden (zB kostenlose Verteilung von Einmal-Spritzen an Heroin-Abhängige), in dem Fall der Raucher, die sich eine "gesündere" Alternative zum Verbrennen von pflanzlichen Produkten (auch "Rauchen" genannt, die Definition stammt nicht von mir) suchen, keinerlei Unterstützung am Horizont zu sehen ist (Die Ersatzstoffe für Nikotin haben eine für mich unübersehbare Reihe von Nebenwirkungen)? Im Gegenteil, ich werde aufgrund der Unsicherheiten dazu gedrängt wieder zum herkömmlichen Rauchen zurückzukehren.

Darf ich Sie im Falle meines Krebstodes als Grund an der Himmelspforte nennen, vom Dampfen wieder abgekehrt worden zu sein?

Mit freundlichen Grüssen,
Stefan Schwenke

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schwenke,

vielen Dank für Ihre Frage.

In Deutschland gibt es inzwischen ein großes Angebot von Tabakentwöhnungsprogrammen und Unterstützungsmaßnahmen zum Rauchstopp, die eine wirkliche Alternative zum Rauchen darstellen.

Die Angebote zur Tabakentwöhnung sind vielfältig und wirksam. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine umfassende Datenbank von Anbieteradressen unterschiedlicher Beratungs- und Therapieangebote zur Verfügung erstellt, http://www.anbieter-raucherberatung.de/suche.php

Neben Tabakentwöhnungskursen können Sie kompetente Beratung durch verschiedene Raucherberatungstelefone wie beispielsweise das Rauchertelefon des Deutschen Krebsforschungszentrums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden, http://www.dkfz.de/de/rauchertelefon/Telefonberatung.html. Raucherinnen und Raucher werden dort individuell beim Rauchausstieg unterstützt. Das Rauchertelefon des Deutschen Krebsforschungszentrums stellt zudem am Expertentelefon Fachinformationen zum aktuellen Stand der Wissenschaft für Fachpersonal aus unterschiedlichen Gesundheitsberufen zur Verfügung.

Im Internet bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung außerdem Ausstiegsprogramme für Jugendliche und Erwachsene an, http://www.rauchfrei-info.de/ .

Auf freiwilliger Basis erstatten einige Krankenkassen anteilig die Kosten von "Raucherentwöhnungskurse".

Zu Ihrem Hinweis auf die E-Zigarette geht es mir nicht um ein Verbot, sondern um die Frage, wie die E-Zigarette als neues Produkt gesundheitlich zu bewerten und einzustufen ist. Es ist richtig, vor der möglichen Gesundheitsgefährdung durch die E-Zigarette zu warnen, da aufgrund vieler ungeklärter Fragen eine Gefährdung für Raucherinnen und Raucher durch die E-Zigarette nicht ausgeschlossen werden kann. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegt eine Stellungnahme vor, nach der in E-Zigaretten enthaltene Liquide die Gesundheit beeinträchtigen können. Zudem werden E-Zigaretten von unterschiedlichen Anbietern aus dem In- und Ausland angeboten, ohne dass die enthaltenden Inhaltsstoffe deklariert, ihre gesundheitlichen Gefahren analysiert oder eine Produktsicherheit nachgewiesen wurde. Daher ist es nur verantwortlich, zunächst die vorhandenen Daten zu sichten und den noch bestehenden Forschungsbedarf zu bewerten, bevor diese Produkte breit auf dem Markt angeboten und konsumiert werden können. Erforderliche Untersuchungen wird das BfR in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden durchführen.

So lange kann und sollte zum Schutz der Gesundheit und der Verbraucher vor dem Gebrauch von E-Zigaretten gewarnt werden. Gerade junge Raucherinnen und Raucher sind hierüber besonders aufzuklären, zumal sich der Konsumentenanteil in einzelnen Altersgruppen wie auch unter Jugendlichen erst entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans