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Mechthild Dyckmans
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Frage von Matthias F. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Matthias F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich verfolge ihre Einstelltung zum Cannabis seit geraumer Zeit. Sie haben hier Ihre Einstelltung dazu hinreichend dargstellt.

Mir bleiben aber noch zwei Fragen offen:

Erste Frage:

Warum ist es möglich, sich legal und offensichtlich sämtliches Zubehör zur heimischen Aufzucht von Cannabis, so wie die benötigten Rauchgeräte, wie z.B. Bongs, Vaporisierer, lange Blättchen, etc.. zu kaufen?

Sollten diese "Head- und Grow-Shops" nicht verboten sein, da Cannabis ja ebenso verboten ist und durch diese "Head und Grow-Shops" gerade noch dazu aufgemuntert wird, selbst anzubauen bzw. Konsumgeräte zu kaufen.

Ich wohne in Hannover, hier gibt es mindestens 16 Läden, wo man jederzeit Bongs etc. kaufen kann.

Wie kann das mit dem Verbot von Cannabis zu vereinbaren sein?

Beispiel: http://www.udopea.de/

Zweite Frage:

Ich bin seit einiger Zeit Epileptiker und schon lange Marcumarpatient (Bluter!). Die chemischen Medikamte gegen Epilepsie helfen nur bedingt, zusätzlich bräuchte ich Cannabisharz, so mein Arzt. Eine Erhöhung der chemischen Medikamente würde schwere Leber- und Nierenschäden nach sich ziehen, so wie Ataxien auslösen.

Leider teilte er mir auch gleich mit, dass ich lieber nach Holland umziehen solle, da ich hier keinesfalls eine "Lizenz" vom BfARM bekommen würde, da ich nicht in absehbarer Zeit sterben werde, sprich todkrank bin.

Alleine die Gefahr, dass ich bei einem epileptischen Anfall auf den Kopf aufschlage und verblute (aufgrund des Marcumar) reicht nicht aus, um die Lizenz zu bekommen.

Was schlagen Sie mir vor?

Auswandern nach Holland, sobald ich mein Uni-Abschluss in der Tasche habe oder in Deutschland bleiben und Cannabis aus leider illegalen strafbewährten Quellen beziehen?

Ich möchte ungern weitere Anfälle erleben, da mit ihnen ein eklatanter Gedächtnisverlust eintritt und wie gesagt, die Gefahr besteht, dass ich auf den Kopf falle und durch eine Hirnblutung aufgrund des Marcumars verblute.

MfG M. Friedrich

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Friedrich,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Sie kritisieren in Ihrem Schreiben den Umstand, dass in sog. "Headshops" Zubehör zum Anbau und Konsum von Cannabis verkauft werden darf. Ich kann Ihre Sorge nachvollziehen, dass dadurch die Verbreitung und der Konsum von Cannabis gefördert werden.

Der Verkauf solchen Zubehörs ist in Deutschland nicht verboten, so lange dadurch der Anbau von Cannabis nicht direkt gefördert wird oder das Zubehör in direktem Zusammenhang mit einem Rauschgiftgeschäft steht, also z.B. das Zubehör zusammen mit Cannabis verkauft wird. Der Inhaber eines solchen Geschäfts riskiert aber seine Gewerbezulassung, wenn er den illegalen Anbau von Cannabis direkt fördert, also z.B. Cannabispflanzen, -samen und/oder Anleitungsbücher zum Anbau von Cannabispflanzen oder zur Gewinnung von Cannabisharz anbietet.

Bezugnehmend auf Ihre zweite Frage möchte ich Ihnen dennoch raten, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen. Die von Ihrem Arzt vorgebrachten Gegenargumente stimmen so nicht. Weitere Informationen können Sie unter www.bfarm.de erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans