
(...) Die Änderung in den Polizeigesetzen bzw. in den Gesetzen der Nachrichtendienste verweisen auf die in diesen jeweiligen Gesetzen bestehenden Befugnisnormen, also z.B. auf die Befugnis der Telekommunikationsüberwachung. Diese dürfen selbstverständlich nur unter strengen Voraussetzungen angewandt werden. (...)