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Mechthild Dyckmans
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Frage von Peter J. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Peter J. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Frau Dyckmans ,

was halten Sie von dem Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenabfrage der im Jahr 2013 zur Abstimmung kommen soll?

In mehreren Punkten halten ich den Gesetzentwurf für verfassungswidrig:
1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).
2. Es fehlt die verfassungsrechtlich geforderte Beschränkung des Datenzugriffs auf Einzelfälle.
3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.
4. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.
5. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.
6. Es fehlt die verfassungsrechtlich gebotene Benachrichtigung von Internetnutzern, deren Identität ermittelt worden ist. Der Bund will Anbietern sogar verbieten, ihre Kunden freiwillig zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).

Meine Position ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehne ich in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.

Mit freundlichen Grüßen

P. Jaekel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Jaeckel,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es geht um den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Änderung von § 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Regelung der Bestandsdatenauskunft.

Das BVerfG hat festgestellt, dass die Regelung der damaligen rot-grünen Bundesregierung verfassungswidrig ist. Daher ist eine Neuregelung notwendig geworden. So besagt das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Beispiel, dass die (einfache) Bestandsdatenabfrage sich nicht nur auf polizeiliche Generalklauseln stützen dürfe. Vielmehr seien spezielle Rechtsgrundlagen erforderlich. Der Gesetzentwurf greift dies auf und schafft für die Sicherheitsgesetze des Bundes jeweils entsprechende Eingriffsnormen. Somit wird auch das einfachgesetzliche Zitiergebot eingehalten.

Die Änderung in den Polizeigesetzen bzw. in den Gesetzen der Nachrichtendienste verweisen auf die in diesen jeweiligen Gesetzen bestehenden Befugnisnormen, also z.B. auf die Befugnis der Telekommunikationsüberwachung. Diese dürfen selbstverständlich nur unter strengen Voraussetzungen angewandt werden.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat auch noch Änderungen zu diesem Gesetzesentwurf vorgeschlagen, die derzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen sind. Das Bundesjustizministerium hat es in teils intensiven Ressortbesprechungen erreicht, dass sich der Entwurf strikt auf die zur Umsetzung des BVerfG-Beschlusses erforderlichen Regelungen beschränkt.

Dies entspricht der Haltung der FDP-Bundestagsfraktion. Die verfassungswidrige Regelung der rot-grünen Bundesregierung wird nun von der aktuellen schwarz-gelben Regierung auf eine verfassungsrechtliche zulässige Grundlage gestellt. Dass hierbei die liberale Handschrift deutlich wird, ist sowohl das Ziel der Bundesjustizministerin wie auch der FDP-Bundestagsfraktion.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans