
(...) Es ist daraus auch die Konsequenz zu ziehen, dass möglichst wenig private Daten gesammelt werden dürfen, weil sonst immer die Gefahr missbräuchlicher Verwendung und unzulässiger Auswertung besteht. Deshalb bleibt die FDP bei ihrer strikten Ablehnung der von der so genannten Großen Koalition eingeführten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Gerade aufgrund dieses neuesten Skandals ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen gesetzgeberischen Missgriff aufheben wird. (...)