Frage an Max Stadler von Thomas P. bezüglich Umwelt
Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes in Deutschland
Sehr geehrter Herr Stadler,
am 12.3.2008 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens in Deutschland auf den Weg gebracht. Ich habe Ihnen den Gesetzentwurf und ein Schreiben per E-Mail zugesendet Was ist Ihre Meinung zu diesem Gesetz und warum kann man nicht die bisherige Lösung so beibehalten?
Wir Zahlen genug Geld an die EU und haben überhaupt nicht zu sagen!!
Sonder können immer nur die zum Teil lächerlichen Gesetze und Verordnungen umsetzen!
Das System hat sich Jahrelang bestens bewährt und wird es auch in Zukunft wenn man kleine Veränderungen durchführt.
Man kann doch z.b. in Zukunft die Nachmessung bei einer Mangelhaften Heizungsanlage von einem Heizungsfachbetrieb der Innung anerkennen!!
Es gäbe viele kleine Beispiele wie man das System Optimieren könnte wo sowohl die Heizungsbauer als auch die Kaminkehrer voneinander profitieren würden und nicht Konkurrenten wären !!
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ihrer Antwort, wie Sie persönlich diese für unseren Betrieb wichtige Frage beurteilen und ob Sie uns bei unserem Anliegen unterstützen, sehen wir gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Puchinger
Puchinger Haustechnik
Sehr geehrter Herr Puchinger,
vielen Dank für Ihre Mail vom 09.04.08 zur Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes, auf die ich gerne kurz eingehen möchte.
Am letzten Freitag hat der Bundesrat den von der FDP von Anfang an stark kritisierten Gesetzesentwurf der Bundesregierung passieren lassen. Die gefundene Lösung folgt der von EU-Ebene geäußerten Kritik nur minimal und verschlimmert die Wettbewerbslage im deutschen Markt.
Zwar dürfen nun - sehr praxisfern und für den Verbraucher praktisch belanglos - Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland in deutschen Kaminen kehren. Die eigentlichen Probleme jedoch werden nicht gelöst:
* der zahlungspflichtige Bürger muss seine „Feuerstätten“ nun sogar noch öfter kontrollieren lassen (Intervall 3,5 statt 5 Jahre)
* Doppelmessungen werden weiterhin nicht vermieden
* mit der Aufhebung des Nebenerwerbsverbots werden die monopolgeschützten Schornsteinfeger einseitig zu Lasten des Handwerks privilegiert
Auch das von Ihnen erwähnte datenschutzrechtliche Problem ist nicht gelöst.
Das ihr Gesetzesentwurf den Verbrauchern keine Entlastung bringen wird, ist der Bundesregierung offensichtlich auch bewusst: Im Gesetzesentwurf wird offen zugegeben: „Auswirkungen auf […] das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten“.
Die sogenannte große Koalition hat dem mittelständischen Handwerk mit der halbherzigen Reform des Schornsteinfegerrechts keinen Dienst erwiesen. Sogar den Schornsteinfegern selbst ist mit der inkonsequenten Neuregelung nicht wohl. So wurde noch in dieser Woche auf einer Obermeistertagung der Schornsteinfeger in Osnabrück die nur einseitige Wettbewerbsöffnung als unausgewogen kritisiert.
Gegen die noch bestehende Mehrheit von Schwarz-Rot sind Änderungen am Gesetz derzeit nicht durchzusetzen. Seien Sie aber versichert, dass in der FDP-Bundestagsfraktion die Belange des Handwerks nicht aus dem Blick gelangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler