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Max Stadler
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Frage von Michael L. •

Frage an Max Stadler von Michael L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

ich habe eine spezielle Frage zum DNeuG.
Herr Edathy teilte mir mit, dass Sie mit der inhaltlichen Bearbeitung des Gesetzentwurfes beauftragt wurden.
In der Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum DNeuG, habe ich folgende Aussage gefunden:

"Für alle aus dem Beitrittsgebiet übernommenen oder stammenden Beamten mit DDR-Vordienstzeiten als Pflichtversicherungszeiten gilt, dass bis zum 03.10.1990 in der DDR abgeleisteten Zeiten grundsätzlich nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, sondern ausschließlich rentenwirksam sind. Durch § 12a BeamtVG werden jedoch weitere, den Betroffenenkreis diskriminierende Schritte eröffnet, die weder bei Rentenempfängern noch im Tarifbereich entstehen."

Es ist wohl so, dass nach derzeitiger Rechtslage, die DDR-Vordienstzeiten für die Pension nicht berücksichtigt werden und dann noch zusätzlich von der Dienstzeit nach dem 03.10.1990 abgezogen werden. Wer also z.B. 32 Dienstjahre leistet und 10 DDR-Vordienstjahre hat, bekommt 22 Jahre für die Pension angerechnet. Es ist ja nachvollziehbar, dass DDR-Zeiten unberücksichtigt bleiben, aber warum sie nun noch zusätzlich abgezogen werden und das nur bei Beamten, ist nicht erklärbar. Ich habe aus dem Gesetzentwurf nicht herausgelesen, dass daran etwas geändert werden soll. In den Stellungnahmen von zwei Gewerkschaften, ist die Problematik umfassend dargestellt.

Nun zu meiner Frage: Besteht die Aussicht, dass in dieser Frage noch eine gesetzliche Regelung getroffen wird?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lemke,

vielen Dank für Ihre Spezialfrage der beamtenrechtlichen Versorgung von Beamtinnen und Beamten, auch von anderen Statusgruppen wie Soldaten und Richtern, die schon zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik im Staatsapparat der DDR beschäftigt waren. Dieses Problem ist in dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz gar nicht angesprochen. Ihre Frage betrifft ein schwieriges und sehr sensibles Thema, bei dem sich schnelle Antworten und Versprechungen verbieten. Es geht nicht darum, heute eine neue Unterscheidung zwischen Beamten aus der alten Bundesrepublik Deutschland und den Beitrittsländern zu schaffen; fraglich ist, ob Beamtenversorgungsrecht, das im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands aus damals wohlerwogenen Gründen in breitem politischen Einverständnis geschaffen worden ist, heute geändert werden soll.

In der Sache geht es um die versorgungsrechtliche Berücksichtigung von Zeiten, in denen jemand für den Staatsicherheitsdienst der DDR tätig war, Angehöriger der Grenztruppen der DDR war oder eine Tätigkeit wahrgenommen hatte, die "aufgrund einer besonderen persönlichen Nähe zum System der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik", wie es im Gesetz heißt, übertragen war. Eine Berücksichtigung solcher Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit in einem der genannten Statusverhältnisse, die nur mit einer Streichung des § 12 a des Beamtenversorgungsgesetzes oder der Parallelvorschrift des Soldatenversorgungsgesetzes erreicht werden könnte, kann ich beim besten Willen nicht in Aussicht stellen.

Allerdings gibt es mittlerweile Fälle, in denen Staatsbürger der ehemaligen DDR, die nach sorgfältiger Überprüfung in ein Beamten- oder Soldatenverhältnis nach der Wiedervereinigung übernommen worden sind, aufgrund der geltenden versorgungsrechtlichen Anrechnungsregelungen bezüglich Renten keine oder nur sehr geringe zusätzliche Versorgungsanwartschaften erworben haben. Hier ist zu prüfen, ob nicht das nach 1990 geschaffenen Versorgungsrecht insoweit zu weit geht. Wenn man diese Frage bejaht, muss nach geeigneten und angesichts des politischen Hintergrundes auch akzeptablen, jedoch begrenzten Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.

Leider hat die schwarz/rote Bundesregierung zu dieser Frage, die den Bereich insbesondere der Bundespolizei und der Soldaten der Bundeswehr betrifft, noch keine Position bezogen, geschweige denn Vorschläge entwickelt oder vorgelegt. Auch die von Ihnen befragten Abgeordneten der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD schweigen sich aus, entweder ganz oder in der Sache. Ich werde mich bemühen, diese Frage im Zuge der weiteren parlamentarischen Beratungen weiter zu thematisieren und einer Entscheidung zuzuführen. Allerdings - der Bundesgesetzgeber kann nach der Föderalismusreform, die die FDP in diesem Punkt klar abgelehnt hat, Regelungen nur noch für den Bundesbereich treffen. Für Beamte und Richter in den Ländern besteht keine Gesetzgebungsbefugnis mehr.

Mit freundlichen Grüßen

M. J. Stadler