Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
(...) Betreffend die Rentenanwartschaften, die bei den vor 1989 Übergesiedelten auf dem FRG beruhten, lag zumindest eine rechtliche Besonderheit vor, die sie von den anderen, im Bundesgebiet erworbenen Anwartschaften unterschied. Mit der Wiedervereinigung wurde das FRG grundlegend verändert, das galt nicht nur für die Übersiedler, sondern auch für Aussiedler, die aus der ehemaligen Sowjetunion kamen. (...)
(...) Dies ist natürlich - trotz einer gewissen Entpolitisierung durch die Rentenformel - jeweils eine politische Entscheidung. So zu tun, als ob Renten unabhängig von wirtschaftlicher Entwicklung und politisch festgelegter Belastung der Steuer- und Beitragszahler ausgezahlt würden, ist realitätsfern. (...)
(...) Ich kann Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Die FDP nimmt Ihre Beschwerden ernst, insbesondere weil die rückwirkende Neuregelung der Rentenanwartschaften der Übersiedler durch den Übergang vom Fremdrentengesetz (FRG) zum Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) einen Eingriff in deren Rechtsposition aus dem FRG darstellt. (...)
(...) Ich kann Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Die FDP nimmt Ihre Beschwerden ernst, insbesondere weil die rückwirkende Neuregelung der Rentenanwartschaften der Übersiedler durch den Übergang vom Fremdrentengesetz (FRG) zum Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) einen Eingriff in deren Rechtsposition aus dem FRG darstellt. (...)