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Frage von Helfried D. •

Frage an Max Stadler von Helfried D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Fragen einiger Betroffener zur Handhabung des Fremdrentengesetzes für Altübersiedler gelesen.
Zunächst einmal danke ich Ihnen, daß Sie öffentlich erklärt haben, daß hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Es scheint mir allerdings, daß in der Betrachtung der Hintergründe bei Ihnen ein Mißverständnis vorliegt.
Es geht nicht darum, einigen Rentnern ihre schmalen Bezüge zu erhöhen, wobei ein Ermessensspielraum bestehen würde.
Die offizielle Erläuterung zum § 300 SGB VI besagt, daß ein rein versicherungsrechtlicher Sachverhalt im Unterschied zu leistungsrechtlichen Sachverhalten nach dem Recht zu beurteilen ist, das zum Zeitpunkt des Vorliegens des Sachverhaltes galt. Dies bedeutet, daß mit der ständigen Wohnsitznahme der Altübersiedler in der alten Bundesrepublik ihnen Rechte aus dem FRG entstanden sind, die auch heute nach diesem Recht zu beurteilen sind.
Von der BfA/DRV wird jedoch mit Unterstützung des BMAS der Wille des Bundestages umgedeutet und das bestehende Recht falsch angewandt.
In Verbindung mit der in diesem Zusammenhang vorgenommenen heimlichen Löschung der personenbezogenen Daten in den Rentenkonten, über die die Betroffenen nicht informiert wurden, wird die Angelegenheit zum Skandal.
Ein gewöhnlicher Dieb muß Werte, die er unberechtigt an sich genommen hat zurückgeben, so ihm denn dies nachgewiesen wird. Niemand käme auf die Idee, ihm einen Teil des Raubes zu überlassen. Er wird außerdem auch dafür bestraft.
In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen:
1.Halten Sie es für angemessen und ausreichend, hier nach Kassenlage zu entscheiden?
2. Sind Sie dafür, von der Bundesregierung schonungslos Aufklärung zu verlangen, wie es zu dieser vorsätzlichen Fehlinterpretation des Willens des Gesetzgebers kommen konnte und wer dafür verantwortlich ist?

Mit freundlichen Grüßen

Helfried Dietrich

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Helfried,

vielen Dank für Ihre Mail vom 10. Januar.

Wie Sie wissen, ist die FDP-Fraktion darum bemüht, die rechtlichen Fragen des von Ihnen angesprochenen Problems zu klären. Dafür hatten wir zuletzt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

Die FDP wird sich auch dafür einsetzen zu klären, ob und wie die Betroffenen über die Rechtsänderungen informiert wurden und ob es zu der von Ihnen und anderen angesprochenen Kontenlöschung kam.

Eine Rente nach Kassenlage kann es nicht geben. Das Rechtsstaatsprinzip ist entscheiden für die Frage, ob und nach welchen Grundlagen ein Rentenanspruch besteht. Unabhängig davon ist natürlich für die Höhe des Anspruchs auch sehr entscheidend, wie wieviele Steuer- und Beitragsgelder für die Renten jährlich aufgebracht werden. Dies ist natürlich - trotz einer gewissen Entpolitisierung durch die Rentenformel - jeweils eine politische Entscheidung. So zu tun, als ob Renten unabhängig von wirtschaftlicher Entwicklung und politisch festgelegter Belastung der Steuer- und Beitragszahler ausgezahlt würden, ist realitätsfern.

Ich hoffe, dass die weiteren Nachforschungen der FDP-Fraktion bei der Regierung zufriedenstellende Antworten ergeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Max Stadler