Frage an Max Stadler von Wolfgang H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
Ihnen ist sicher bekannt, dass sich s. Z. Dr. Kinkel sehr destruktiv zur Wiedergutmachung der Konfiskationen 45/49 verhalten hat. Das hat FDP-Gesinnte u. andere maßlos enttäuscht.
Von der jetzigen Bundeskanzlerin Dr. A. Merkel erhielt ich am 17.02.02 (damals "nur" CDU-Vorsitzende) ein Schreiben als Antwort auf meinen CDU-Austritt (nach 30 Jahren Mitgliedschaft) wegen der Behandlung der Bodenreform-Verfolgten. Sie schrieb mir:
"Dort, wo es möglich war, hat die CDU-CSU-geführte (mit FDP) Bundesregierung den Grundsatz durchgesetzt, dass jene, die ihren Besitz zu Unrecht verloren haben, diesen zurückerhalten. Die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Reorganisation der Eigentumsverhältnisse wurden mit dem Vermögensgesetz, dem Sachenbereinigungsgesetz, dem Schuldrechtsanpassungsgesetz und dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz rasch getroffen"
Ich schrieb ihr mehrere Male - ohne Antwort zu erhalten - und bat um Aufklärung, weil mein Vorfahr in Salzgitter von den Nazis zwangsevakuiert und der dann 1940 gekaufte Ersatzhof von 107 ha konfisziert wurde und immer noch ist, trotz ihrer eindeutigen Aussage. Der damalige Eigentümer hat sich nie politisch oder juristisch schuldig gemacht, was sowohl von den Russen als auch von den deutschen Ermittlungsbehörden bestätigt wurde. Der Erbe hat das Eigentum also zweifellos "zu Unrecht verloren".
Es gibt keine "Gleichheit im Unrecht" (daher mit Konfiskationen in Polen und Tschechien nicht vergleichbar). Es handelt sich "nur" um den gesamten Mittelstand in der ehem. DDR, der bis heute vertrieben blieb.
Ist in Ihren Augen das damalige Vorgehen der Kommunisten eine "politische Verfolgung des Mittelstandes" und damit ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewesen?
Sind die Parolen "Rottet dieses Unkraut aus" vergleichbar mit Arisierung u. "Jude verrecke"?
Warum hat der Erbe (ich bin es nicht!) den Hof trotz eindeutiger Zusage von Dr. Merkel nicht zurückerhalten?
Was sagt die FDP dazu?
MfG
W. Haars