Frage an Max Stadler von Steffen L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
ich bedanke mich für die Antwort, leider beantworten die gewählten und bundesweit bekannten Textbausteine nicht den Kern meiner Fragen, die ich noch einmal präzisieren möchte.
1. Ist es juristisch überhaupt möglich, dass ich als vollintegrierter Altbundesbürger nach der Wiedervereinigung de jure wieder in den Status eines Bürgers des Beitrittsgebietes rückversetzt werden kann oder kann dies nur durch einen mitteilungspflichtigen Verwaltungsakt erfolgen?
2. Welche gesetzliche Grundlage erlaubt es der Bundesregierung für mich und Tausenden Mitbetroffenen in einer Nacht- und Nebelaktion die Feststellungsbescheide nach FRG bzw. die daraus abgeleiteten geschützten Personendaten ohne Anhörung zu liquidieren?
Ich habe viele erfahrene Juristen befragt, die kein Gesetz nennen können.
Warum? Weil es keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich und Gleichbetroffene wollen nicht die gleiche geschweige denn mehr Rente haben wie unsere ehemaligen Kollegen in der früheren DDR, dies erreichen wir mit dem FRG -Bescheid sowieso niemals. Ich möchte nur, dass die Regierung Ihre schriftlichen Versprechen einhält.
Für die ehemaligen Kollegen werden ja gegenwärtig sogar zusätzlich die sogenannten Jahresendprämien rentenmäßig relevant laut Aufruf der DRV in der Leipziger Volkszeitung ( sucht in Kellern und Dachböden nach geeigneten Unterlagen ).
Eine Regierung bzw. Politiker verlieren nicht gleich ihr Gesicht, wenn sie eklatante Fehler eingestehen, dies zeigt persönliche Stärke. Z.B. hat AltBK Dr. Kohl einen großen Fehler eingesehen, die Einbindung der Ostdeutschen in das westdeutsche Rentensystem, die politische Wirkung habe er damals nicht übersehen ( FAZ 17.11.2007 )
Voller Hohn sagen meine früheren DDR-Kollegen, wärst du in der DDR geblieben, hättest Du heute auch eine fette Rente.
Ich freue mich auf eine befriedigende Antwort, die FDP als d i e Bürgerrechtspartei Deutschlands hat doch auch hervorragende Juristen in Ihren Reihen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Lerch
Sehr geehrter Herr Lerch,
vielen Dank für Ihre Mail vom 10. Januar. Ich kann verstehen, dass Sie Fragen betreffend die Ausgestaltung der Rentenüberleitung des Fremdrentengesetzes haben.
Die FDP-Bundestagsfraktionhat hat deswegen zuletzt auch eine Kleine Anfrage zu diesem Thema gestellt wie Sie wissen, wobei die Antwort hierbei noch Fragen offen ließ.
Ich bin auch Ihrer Auffassung, dass in diesem Bereich die Betroffenen einen Anspruch darauf haben, sofort und umfassend über so gravierende Veränderungen wie die Umstellung der Gesetzesgrundlage Ihrer Anwartschaften informiert zu werden. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass der Sachverhalt daher in diesem Sinne aufgeklärt wird. Das betrifft insbesondere auch die Fragen, die Sie gestellt haben.
Betreffend Ihre Fragen, auf welcher Grundlage Rentenanwartschaften verändert werden können, gilt folgendes: der Gesetzgeber hat einen weiten Entscheidungsspielraum, wie er die gesetzliche Berechnung der Rentenansprüche ausgestaltet. Dabei werden ihm vom der Verfassung durch den Eigentumsschutz und das Rechtsstaatsprinzip Grenzen gesetzt. Die Renteninformationen, die den Versicherten vor der Verrentung zugehen, binden den Gesetzgeber nicht in dem Sinne, dass er nun keine Rentenreformen mehr vornehmen kann.
Betreffend die Rentenanwartschaften, die bei den vor 1989 Übergesiedelten auf dem FRG beruhten, lag zumindest eine rechtliche Besonderheit vor, die sie von den anderen, im Bundesgebiet erworbenen Anwartschaften unterschied. Mit der Wiedervereinigung wurde das FRG grundlegend verändert, das galt nicht nur für die Übersiedler, sondern auch für Aussiedler, die aus der ehemaligen Sowjetunion kamen. Auch deren Vertrauensschutz für Ansprüche nach dem FRG lief 1996 aus.
Ich werde mich jedenfalls zusammen mit meinen Fraktionskollegen dafür einsetzen, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Max Stadler