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Frage von Steffen L. •

Frage an Max Stadler von Steffen L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

ich habe die Frage von Herrn Grabner vom 5.12.07 gelesen und erweitere die Frage, weil ich von der undemokratischen, ja diskriminierenden Behandlung durch das Ausführungsorgan der Bundesregierung (DRV) stark enttäuscht bin.
Ursächlich ist aber die fehlerhafte Gesetzesgebung, die durch die kleine Anfrage Ihrer Partei an die Bundesregierung bekannt ist.
Hier im Telegrammstil mein Beispiel:
Ich bin 65 Jahre, Dipl. Ing., Wohnortwechsel 1984 aus politisch-humanitären Gründen von Leipzig nach Wuppertal, Verwaltungsakt Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft mit Verzichtserklärung auf alle Forderungen ( Rente ), Verwaltungsakt Eingliederung als Bundesbürger auch mit allen Rechten sowie Feststellungsbescheid nach FRG mit definiertem Einkommen in DM, bei Rentenantrag fixierte Anwartschaft für 16 Jahre Ingenieurtätigkeit in der DDR von 537,91 €, Reduzierung durch DRV auf 327,63 €, da ich heimlich wieder in einen DDR-Bürger umgewandelt wurde.
Die 327,63 € entsprechen der Arbeitsleistung eines ungelernten Arbeitnehmers in der untersten Lohngruppe.
Jetzt der Hammer der Ungleichbehandlung, meine ehemaligen Kollegen in Sachsen erhalten bei gleichem Einkommen für den gleichen Zeitraum 638,95 € mit und auch ohne FZR, da das tatsächliche Einkommen zählt ( AAÜG ). Übrigens ist die Durchschnittsrente in der ehem. DDR durch die 5 vor 12 installierten Zusatzversorgungssysteme wesentlich höher als in der alten BRD
( nicht nur Frauen ).
Wenn Gesetze falsch wirken, müssen sie geändert werden. Aufgrund Ihrer Biografie haben Sie hervorragende Voraussetzungen, Recht und Unrecht zu erkennen. Ist es juristisch zulässig, mich und andere Betroffene vom Altbundesbürger wieder in den Status eines Bürgers des Beitrittsgebietes umzuwandeln?
Ist diese Ungleichbehandlung mit dem GG und auch mit den demokratischen Grundsätzen der FDP vereinbar?
Wollen Sie mithelfen, diese Ungerechtigkeit durch Ihr Fachwissen und Ihren Gerechtigkeitssinn zu beseitigen?

Danke
Steffen Lerch

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lerch,

das Thema Fremdrentengesetz und Rentenüberleitung für Übersiedler vor dem Mauerfall sorgt bei vielen Betroffenen für eine verständliche Verärgerung. Ich kann Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Die FDP nimmt Ihre Beschwerden ernst, insbesondere weil die rückwirkende Neuregelung der Rentenanwartschaften der Übersiedler durch den Übergang vom Fremdrentengesetz (FRG) zum Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) einen Eingriff in deren Rechtsposition aus dem FRG darstellt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher vor kurzem an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage gestellt (BT-Drs. 16/5466), in der die FDP-Bundestagsfraktion das Problem juristisch und politisch noch einmal aufgerollt hat.

Es wird durch die Kleine Anfrage deutlich, dass die Umstellung vom FRG zum RÜG für manche Übersiedler positive Effekte hatte, was die Höhe der Renten betrifft, für manche negative. Insbesondere für Frauen ergibt sich durch die vorgenommene Umstellung nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein positiver Effekt.

Rentenreduzierende Wirkungen traten jedoch bei denen Personen ein, die während ihrer Erwerbstätigkeit in der ehemaligen DDR keine Beiträge in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) gezahlt haben. Es ist auch nachvollziehbar, dass jemand, der einen Ausreiseantrag gestellt hat und sich innerlich vom System der DDR verabschiedet hatte, nicht Beiträge für ein System zahlen wollte, dass er abgelehnt hat und gerade verlassen wollte.

Aus der Auswertung der Kleinen Anfrage folgt jedenfalls, dass eine pauschale Rückkehr zu den Rechtspositionen des FRG für alle, die von der Umstellung betroffen sind, nicht möglich ist. Dies würde nur neue Ungerechtigkeiten gegenüber denen schaffen, die durch die Umstellung vom FRG zum RÜG begünstigt wurden.

Die Arbeitsgruppe der FDP-Bundestagsfraktion arbeitet daher an einer Lösung, die genau auf den Personenkreis zugeschnitten ist, der negativ von der Umstellung betroffen ist, weil er keine FZR-Beiträge gezahlt hat. Diese Lösung muss auf der einen Seite die Interessen der Bestandsübersiedler wahren, zugleich aber auch die der Beitrags- bzw. Steuerzahler, die für eine höhere Rentenzahlung finanziell aufkommen sollen.

Ich hoffe, dass eine allseits befriedigende Lösung gelingen wird.

Mit freundlichen Grüßen
M.J. Stadler