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Max Stadler
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Frage von Dietmar G. •

Frage an Max Stadler von Dietmar G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stadler,

wir sind eine Interessengruppe, die ein gleiches Problem haben. Es handelt sich dabei um Personen, die zumeist Akademiker sind und vor dem Fall der Mauer aus der DDR kamen und nun seit Jahren Bürger der BRD sind. Ihnen allen wurde die Rentenberechnung nach dem FRG zugesagt. Auch im Staatsvertrag vom 18. 5. 1990 ist festgelegt, daß die Rentenanwartschaften nach dem FRG unangetastet bleiben. Das RüG wurde ausschließlich für Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen.
Die DRV Bund löscht rückwirkend die Anwartschaften genannter Personen, berechnet ihnen die Rente nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen in der DDR und macht uns rückwirkend und rentenrechtlich zu DDR - Bürgern. Ich habe 20 Jahre in der DDR und 20 Jahre in der BRD gearbeitet. Die Bürger des Beitrittsgebietes erhalten für diese 20 Jahre bei gleicher Erwerbsbiografie die doppelte Rente, da sie vom Zusatzversorgungssystem der Intelligenz profitieren. Dieses wird uns verweigert, da wir am 30. 9. 1990 schon Bundesbürger waren. Die Frage der Staatsbürgerschaft wird so gedreht, daß wir den größten Nachteil haben. Die staatstragenden Funktionäre aus Stasi und den bewaffneten Organen erhalten durch Sonderversorgungen ebenfalls deutlich bessere Rente (mehrere 100 €). Wir, die zum politischen Wandel beigetragen haben, werden damit zum Verlierer der Wiedervereinigung. Einige Abgeordnete haben uns erklärt, daß das so nicht beabsichtigt war und kein Anlaß besteht, rückwirkend in Rentenanwartschaften von Altübersiedlern einzugreifen.
Meine Fragen: Wissen Sie, daß die Altübersiedler rentenrechtlich so benachteiligt werden? Wollen Sie als Bundstagsabgeordneter und Jurist uns helfen, daß diesbezüglich der Rechtsstaat wieder hergestellt wird?
Wir sind gern bereit, Ihnen weitere sachliche Informationen zukommen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

Dietmar Grabner

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Grabner,

das Thema Fremdrentengesetz und Rentenüberleitung für Übersiedler vor dem Mauerfall sorgt bei vielen Betroffenen für eine verständliche Verärgerung. Ich kann Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Die FDP nimmt Ihre Beschwerden ernst, insbesondere weil die rückwirkende Neuregelung der Rentenanwartschaften der Übersiedler durch den Übergang vom Fremdrentengesetz (FRG) zum Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) einen Eingriff in deren Rechtsposition aus dem FRG darstellt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher vor kurzem an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage gestellt (BT-Drs. 16/5466), in der die FDP-Bundestagsfraktion das Problem juristisch und politisch noch einmal aufgerollt hat.

Es wird durch die Kleine Anfrage deutlich, dass die Umstellung vom FRG zum RÜG für manche Übersiedler positive Effekte hatte, was die Höhe der Renten betrifft, für manche negative. Insbesondere für Frauen ergibt sich durch die vorgenommene Umstellung nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein positiver Effekt.

Rentenreduzierende Wirkungen traten jedoch bei denen Personen ein, die während ihrer Erwerbstätigkeit in der ehemaligen DDR keine Beiträge in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) gezahlt haben. Es ist auch nachvollziehbar, dass jemand, der einen Ausreiseantrag gestellt hat und sich innerlich vom System der DDR verabschiedet hatte, nicht Beiträge für ein System zahlen wollte, dass er abgelehnt hat und gerade verlassen wollte.

Aus der Auswertung der Kleinen Anfrage folgt jedenfalls, dass eine pauschale Rückkehr zu den Rechtspositionen des FRG für alle, die von der Umstellung betroffen sind, nicht möglich ist. Dies würde nur neue Ungerechtigkeiten gegenüber denen schaffen, die durch die Umstellung vom FRG zum RÜG begünstigt wurden.

Die Arbeitsgruppe der FDP-Bundestagsfraktion arbeitet daher an einer Lösung, die genau auf den Personenkreis zugeschnitten ist, der negativ von der Umstellung betroffen ist, weil er keine FZR-Beiträge gezahlt hat. Diese Lösung muss auf der einen Seite die Interessen der Bestandsübersiedler wahren, zugleich aber auch die der Beitrags- bzw. Steuerzahler, die für eine höhere Rentenzahlung finanziell aufkommen sollen.

Ich hoffe, dass eine allseits befriedigende Lösung gelingen wird.

Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler