Frage an Matthias Zimmer von Horst S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,
im Rahmen von Recherchearbeiten bin ich in der FAZ vom 16.11.2016 ("Regierung muss NSA-Selektoren nicht offenlegen") auf die Aussage gestoßen, dass die Regierung einer vom Ausschuss eingesetzten Vertrauensperson gestattet habe, die NSA-Selektorenliste zu prüfen. Dies, ohne zu einer Offenlegung verpflichtet zu sein.
Meine Frage: Was bedeutet hier "Prüfung"? Welche Rechte umfasst diese Prüfung? In welcher Weise/welchem Umfang dürfen Informationen aus dieser Prüfung an die Ausschussmitglieder weitergegeben werden? Wie können diese Informationen an eine "Vertrauensperson" für die Arbeit des gesamten Ausschusses nutzbar gemacht werden? Schließlich muss man vermuten, dass die Vertrauensperson Informationen erhalten soll, die dem Gesamtausschuss nicht zugänglich gemacht werden sollen. Anderfalls wäre dieses Procedere unnötig.
Mit großem Interesse sehe ich Ihrer Antwort entgegen und danke im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Gruß Ihr Frankfurter Wahlbürger
Horst Steinert
Sehr geehrter Herr Steinert,
wie Sie vermutlich bereits wissen, ist es NSA und BND durch das Memorandum of Agreement nicht gestattet, ohne Einwilligung der jeweils anderen Partei, dritten Stellen Einblicke in bestimmte Aufgabengebiete zu gewähren. Im Rahmen der Untersuchung zur besagten Selektorenliste lehnte die NSA die vollkommende Freigabe aus geheimhaltungstechnischen Gründen ab. Daraufhin schlug die Bundesregierung die Einsetzung des Sonderermittlers Kurt Graulich als Kompromiss vor, dessen Sachkompetenz in diesem Themenfeld nicht in Zweifel steht. Dieses Vorgehen wurde auch nochmals durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Klage der Opposition auf einen vollständigen Einblick in die Selektorenliste bestätigt.
Gegenstand der Prüfung war, ob deutsche Grundrechtsträger Teil der Kommunikationserfassung durch besagte Selektoren waren sowie weiterhin, ob gegen deutsche Interessen verstoßen worden ist und in welchem Ausmaß europäische Mitgliedsstaaten und EU-Institutionen Ziel politischer Spionage waren. Herr Graulich hatte für die Erfüllung seiner Aufgabe einen vollständigen Einblick in die für den Sachverhalt notwendige Materie.
Die Weitergabe von Informationen erfolgte gebündelt und kategorisiert in einem Abschlussbericht des Herrn Graulich, wobei er sich an denen vom Ausschuss aufgestellten konkreten Kriterien, Schwerpunkten und Fragestellungen richtete. Hierbei wurde sich auf den wesentlichen Inhalt der Beweismittel zur Klärung des Sachverhaltes beschränkt. So wurde eine Millionenzahl an Selektoren gesichtet und für die Beurteilung des Ausschusses in Form des Abschlussberichtes nutzbar gemacht, dessen Ergebnisse auch in den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses einflossen.
Nähere Informationen über Aufgabe, Vorgehen und Ergebnisse können Sie dem öffentlichen Abschlussbericht des Herrn Graulich entnehmen, welchen ich Ihnen als Link unten angefügt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB
Abschlussbericht Kurt Graulich zur NSA-Selektorenliste:
https://www.tagesschau.de/inland/graulich-abschlussbericht-101.pdf