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Matthias Zimmer
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Frage von Tom H. •

Frage an Matthias Zimmer von Tom H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Zimmer,

irgendwie verstehe ich das nicht.
Laut bild.de vom 07.07.17 hat Deutschland Italien zugesagt das monatliche Kontingent von 500 Flüchtlingen auf 750 zu erhöhen.
Meine Fragen.

1. Warum macht das nur Deutschland ?
2.Warum beteiligen sich nicht mal auch andere
Länder ?
3. Ist Deutschland in Europa der dumme der alles tut und macht ?
4. Wieso werden die anderen Länder nicht bestraft die niemanden aufnehmen ?
5.Warum ist das mit den.Abschiebungen so schwierig, laut faz.de sind dieses Jahr 430000 Menschen Abschiebepflichtig.
Wieviel hat Deutschland schon abgeschoben ?
Warum dauert das so lange ?
6.Warum darf ein Flüchtling gegen seine Ablehnung klagen und in anderen Ländern wird sowas nicht zugelassen ?
7. Warum weigern sich manche Länder Ihre eigenen Bürger aufzunehmen ?
8.Warum ist Deutschland so lasch und muss noch darüber verhandeln, den es sind noch Ihre Bürger. ?

Mit freundlichen Grüßen

Tom Hollmamn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hollmann,

in den letzten Monaten hat die Flüchtlingskrise wieder angezogen. Davon sind hauptsächlich die Staaten Italien und Griechenland als Erstaufnahmeländer betroffen. Italien hat mehrfach schon um europäische Hilfe gebeten. Das war auch Gegenstand des Innenministergipfels der EU in Tallin. Dabei haben andere Staaten eine recht ablehnende Politik gegenüber den italienischen Anliegen gehabt, vor allem, was die Öffnung der Häfen betrifft. Vor diesem Hintergrund will ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:

1. Weil sich andere Staaten nicht an die europäische Solidarität halten.
2. siehe 1; inwieweit sich andere Länder an der Kontingentlösung beteiligen, kann ich nicht sagen.
3. Wenn Sie der Meinung sind, dass man "der Dumme" ist, wenn man Anderen hilft: Ja.
4. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen drei Länder ist bereits eingeleitet.
5. Das kann ich nicht beantworten. Abschiebungen sind Ländersache.
6. Weil wir ein Rechtsstaat sind und das Grundrecht auf rechtliches Gehör auch für Ausländer gilt.
7. Weil es Unklarheiten darüber gibt, ob es überhaupt die eigenen Bürger sind.
8. Jeder Einzelfall wird geprüft und mit den Behörden besprochen. Das ist nicht lasch, sondern entspricht rechtsstaatlichen Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer